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- AZ 24/2008
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TK-Ausschreibung für TNF-Alpha-Blocker vorläufig gestoppt
Das Unternehmen hat vergaberechtliche Bedenken gegen die Ausschreibung, da der bestehende Patentschutz eine Vergleichbarkeit der ausschreibungsgegenständlichen Präparate und damit auch der Angebote kaum zulasse. Die Vergabekammer des Bundes hat daraufhin am 3. Juni veranlasst, den beim Bundeskartellamt gestellten Nachprüfungsantrag an die Vergabestelle, d.h. der TK, zuzustellen. Damit besteht bis auf Weiteres ein Zuschlagsverbot. Das Nachprüfungsverfahren soll zeigen, ob eine Ausschreibung patentgeschützter Wirkstoffe anderen Anforderungen als die Ausschreibung generikafähiger Wirkstoffe unterliegt.
Beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßte man, dass sich die Vergabekammer Bund nicht durch die derzeitigen gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Rechtswegzuständigkeit beeindrucken lässt. Die Übersendung des Nachprüfungsantrags zeige, dass sich die Vergabekammern weiterhin für die Nachprüfungsverfahren bei Ausschreibungen von Arzneimittelrabattverträgen durch Krankenkassen für zuständig halten. Das Bundessozialgericht hatte unlängst entschieden, das für derartige Streitigkeiten die Sozialgerichte zuständig sind..
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