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- AZ 24/2008
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Zuschuss für alternative Heilverfahren
"Ein großer Teil der Bevölkerung vertraut mittlerweile auf ihrer Suche nach Linderung von Beschwerden vermehrt auf Naturheilkunde. Ihre ganzheitliche Behandlungsmethode erzielt häufig Erfolge, wo die Schulmedizin an Grenzen stößt. Hier bie-ten private Zusatzpolicen gesetzlich Krankenversicherten finanzielle Unterstützung, um alternative Behandlungen zu nutzen", so ein Versicherungsexperte des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD).
Dass gesetzliche Krankenkassen lediglich bezahlen, was medizinisch notwendig ist, ist bekannt. Zudem erstatten sie nur, wenn ein zugelassener Arzt die Behandlung durchgeführt hat. Die Kassen akzeptieren einzig und allein Methoden, die wissenschaftlich erprobt sind und als erfolgreich gelten. Akupunktur, die chinesische Heilmethode, ist auf ihre Wirksamkeit hin getestet und als aussichtsreiche Therapie eingestuft – allerdings nur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder in den Kniegelenken. Auch homöopathische Behandlungen sind seit längerem von den Kassen für gut befunden und als Versicherungsleistung anerkannt. Versicherte können ihre Anamnese mittlerweile komplett abrechnen. Bis vor kurzem durften Kassenpatienten lediglich eine Erstattung von 90 Euro erwarten und mussten den Rest selbst tragen.
Aber noch immer existiert bei gesetzlichen Krankenversicherungen eine Verbotsliste für 42 verschiedene Naturheilmethoden. Das bedeutet für Versicherte, dass sie alternative Therapieverfahren meist komplett aus eigener Tasche bezahlen müssen. Hier sorgen private Zusatzpolicen für Abhilfe. Zwar dürfen gesetzliche Kassen seit der Gesundheitsreform besondere Wahltarife anbieten. Doch die Auswahl, die Patienten bei Naturheilverfahren haben, ist nicht allzu groß.
Eigene Wunschtherapie durch Privatpolice
Private Zusatzversicherungen haben den Vorteil, dass Bedürfnisse der zu versichernden Person flexibel abgesichert sind. Weiter sind Patienten in der Lage, ihre eigene Wunschtherapie selbst zusammenzustellen. Zahlreiche Anbieter von privaten Zusatzpolicen unterscheiden bei der Kostenerstattung zwar zwischen Arzt und Heilpraktiker. Es gibt aber Tarife, die für beide Leistungen erbringen. Aufgrund der großen Auswahl unter den Angeboten sollten Interessenten genau prüfen, welcher Tarif beziehungsweise welcher Anbieter am besten ihren Anforderungen entspricht, damit die gewünschte Therapie übernommen wird. In der Regel kommen Anbieter privater Zusatzpolicen für maximal 1000 Euro im Jahr auf. Zehn bis 20 Prozent der Kosten trägt der Patient dabei selbst.
Dank privater Zusatzversicherungen finden Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen – über Akupunktur und Homöopathie hinaus – Zugang zu weiteren alternativen Heilmethoden. So können sie etwa Akupressur, Shiatsu-Massage, Bach-Blütentherapie, Bioresonanz-Therapie, Colon-Hydro-Therapie oder Eigenbluttherapie in Anspruch nehmen. Letztere findet häufig bei chronischen Erkrankungen, Allergien, Infektionen, Hautekzemen sowie Migräne ihre Anwendung und zählt zu den unspezifischen Reizmethoden. Sie soll Umstimmungsreaktionen des Organismus in Gang setzen und körpereigene Selbstheilungskräfte aktivieren.
Gesetzliche Kassen setzen auf Prävention
Da bei zahlreichen Kassenpatienten Interesse und Bedarf an alternativen Heilmethoden besteht, aber das Angebot an Leistungen sehr gering ist, haben gesetzliche Krankenkassen noch eine andere Möglichkeit gefunden, ihren Mitgliedern Zugang zur Alternativmedizin zu verschaffen. Sie bezahlen für Prävention und bieten Kurse an. Dabei handelt es sich in erster Linie um Angebote zur Stressbewältigung und Entspannung. "Für Yoga-Kurse, Qi Gong oder autogenes Training können die meisten Versicherten von ihrer Kasse Zuschüsse erhalten. Der Eigenanteil beträgt dann häufig nur noch 20 Prozent oder weniger. Wichtig ist dabei zu beachten, dass der Kursanbieter die nötige Qualifikation hat, um den Kursbeitrag bei der Krankenkasse geltend zu machen", so ein AWD-Versicherungsexperte..
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