Das können nur wir

Zur ordnungsgemäßen Versorgung mit Arzneimitteln gehört auch, ein Auge darauf zu werfen, ob Patienten Arzneimittel missbräuchlich anwenden oder Gefahr laufen, von Arzneimitteln abhängig zu werden. Da die Arzneiversorgung in unseren Händen liegt, ist es auch unsere Aufgabe, die Patienten, die Verbraucher davor zu schützen, dass sie Arzneimittel missbräuchlich einnehmen. Und dass sie von Arzneimitteln abhängig werden. Missbrauch geht der Abhängigkeit voraus. Alles leicht gesagt, aber nicht immer leicht getan. Wie erkennt man denn in der Apotheke, ob ein Patient zur missbräuchlichen Einnahme neigt? Was kann, was muss der Apotheker konkret tun, um hier seine Aufgaben zu erfüllen? Wie soll er sich verhalten, wenn der Patient beispielsweise Rezepte von verschiedenen Ärzten vorlegt mit Arzneimitteln, die missbräuchlich angewendet werden können? Wie soll er vorgehen, wenn Verbraucher im Rahmen der Selbstmedikation Arzneimittel verlangen, womöglich in größerer Menge oder in kurzen Abständen, die man mit einem möglichen Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial in Verbindung bringen kann? Laut Apothekenbetriebsordnung "hat das pharmazeutische Personal einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten. In begründetem Verdacht auf Missbrauch ist die Abgabe zu verweigern", heißt es an dieser Stelle. Doch es gehört wohl auch Fingerspitzengefühl dazu, Spürsinn, Erfahrung, wann man hier einschreiten soll und muss. Vor allem auch, wenn es darum geht, dem Arzt einen Verdacht zu signalisieren, dass ein Arzneimittel missbräuchlich verwendet wird.

Die ABDA hat diese überaus wichtige Funktion des Apothekers in einem Symposium in der vergangenen Woche thematisiert und an die Öffentlichkeit gebracht. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat diese Rolle der Apotheker deutlich unterstrichen: Nur die Apotheker könnten erkennen, wenn verschiedene Ärzte Arzneimittel mit gleichen oder ähnlichen Wirkstoffen verordnen. Sie nannte auch den Online-Handel ein großes Risiko, da sich Patienten ohne angemessene Kontrolle Arzneimittel im Internet bestellen könnten. Also, besorgen Sie sich den Leitfaden der Bundesapothekerkammer zum Thema Abhängigkeit und Missbrauch (steht auf der ABDA-Seite im Internet), arbeiten Sie ihn durch und nehmen Sie diese wichtige Rolle wahr. Es ist ein Baustein unserer Tätigkeit, den so nur wir wahrnehmen können, kaum der Versandhandel und schon gar nicht die Drogeriemärkte.

Peter Ditzel

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