Ob Neu-, An-, Umoder Ausbau: Nicht immer geht alles glatt

(bü). Man kann es ja auch übertreiben – mit den Versicherungen. Das Schlimme ist: Wer kann schon vorher sagen, welches der Risiken, die zum Beispiel einen Bauherrn beim Neubau, An- oder Umbau treffen können, tatsächlich eintritt? Wer komplett vorsorgt, der hat im Falle eines Falles zumindest weniger finanzielle Sorgen. Doch letztlich entscheidet jeder selbst, was er für unbedingt notwendig hält, um am Ende nicht draufzahlen zu müssen.
Fünf Versicherungen für einen Rundum-Schutz / Haftung des Bauherren beginnt mit dem ersten Spatenstich

Fünf Versicherungsmöglichkeiten halten die private und gesetzliche Assekuranz bereit, wenn es darum geht, in der Bauphase für Schutz zu sorgen. Hier sind sie:

1. Bauherren-Haftpflichtversicherung – Wenn man auch nicht in Eigenregie dafür sorgt, dass schon bald unter das eigene Dach geschlüpft werden kann: Bereits vom ersten Spatenstich an haftet der Bauherr für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bauobjekt anderen Personen zugefügt werden. Zum Beispiel, weil ein Passant von umstürzenden oder herabfallenden Teilen verletzt, das Nachbarhaus beschädigt, ein Auto in Mitleidenschaft gezogen wird oder ein Kind in die schlecht beleuchtete und/oder gesicherte Baugrube fällt. Die Versicherung kostet etwa ein Promille der Bausumme und schützt vom Baubeginn bis zu Abnahme. – Wichtig: Bei kleineren Bauvorhaben erübrigt sich die Bauherren-Haftpflichtversicherung, wenn eine Privathaftpflichtversicherung besteht. "Klein" ist ein Bauvorhaben – je nach Gesellschaft – bis zu einer Bausumme von etwa 50.000 Euro.

2. Feuer-Rohbau-Versicherung – Schon während der Bauphase kann ein Brand, ein Blitz oder eine Explosion große Schäden verursachen. Dafür steht die Feuer-Rohbau-Versicherung. Viele Banken geben ohne eine solche Police kein Darlehen. Wichtig: Da eine Wohngebäudeversicherung das Feuerrisiko regelmäßig einschließt, sollte sie bereits bei Baubeginn abgeschlossen werden – womit sich die separate Feuerversicherung erübrigt.

3. Bauleistungsversicherung – Wenn das Wetter nicht mitspielt, dann kann Holland in Not sein. Denn ein Bau wächst naturgemäß weitgehend unter freiem Himmel. Es kann viel passieren: Ein Sturm reißt Mauerwerk ein oder Unbekannte zertrümmern Installationen. Eine Bauleistungsversicherung ersetzt Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- oder Umbau des Gebäudes. Egal, ob Witterungseinflüsse Schuld daran sind oder mutwillige Beschädigungen von Bauteilen durch "Besucher" – aber auch fahrlässiges Handeln der Bauarbeiter.

4. Bauhelfer-Unfallversicherung – Ob es sich um Verwandte, Freunde oder (neue) Nachbarn handelt: Wer beim Bauen mithilft, der ist gesetzlich unfallversichert – auf Kosten des Bau-herrn. Der muss die kostenlosen, zumindest kostengünstigen guten Geister bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden. Je nach dem Umfang der Arbeiten fallen dafür Beiträge an: Damit geht’s los, sobald während des gesamten Bauvorhabens insgesamt mehr als 40 (im Osten: 41) Helferstunden herauskommen. Berechnet werden dann je nach Berufsgenossenschaft zwischen 1,50 und 1,80 Euro pro Arbeitsstunde. Eine ordentliche "Buchführung" wird erwartet. Und: Unabhängig von der geplanten Zahl der Helferstunden ist das Bauvorhaben bei der Bau-Berufsgenossenschaft "anzumelden".

Wichtig 1.: Der Bauherr sowie sein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner sind hier nicht versichert.

Wichtig 2.: Bauherren, die mit bestimmten öffentlichen Mitteln ein Eigenheim errichten und nach dem 2. Wohnungsbauförderungsgesetz gefördert werden (etwa durch die "soziale Wohnraumförderung"), brauchen keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu bezahlen. Sie haben für die Helfer einen kostenfreien Schutz. Hier sind der Bauherr und sein Ehepartner mitversichert – ebenfalls ohne eigene Beitragsleistung.

5. Glasversicherung – Normalerweise deckt die Bauleistungsversicherung das Glasbruchrisiko. Doch jede zerschlagene Scheibe gilt als einzelner Schaden – mit der obligaten Selbstbeteiligung. Je mehr Scheiben am Bau, desto mehr rentiert sich gegebenenfalls eine separate Glasversicherung. Versichert sind Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff..

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