Aktuelles Urteil
(bü). Ärzte, die berechtigt sind, gesetzlich Krankenversicherte zu behandeln ("Kassenärzte"), ha-ben der Krankenkasse Ersatz zu leisten, wenn sie ihren Patienten zu viele Arzneien verschrieben haben. Davon ist auszugehen, wenn sie den Durchschnitt ihrer Fachgruppe um mehr als 25 Prozent überschreiten. (Hier gab es unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer Allgemeinpraxis Überschreitungen von bis zu 36%. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte den von der Vereinigung der Kassenärzte verhängten Regress.)
(Az.: L 5 KA 2/06)
AZ 2008,
Nr. 28, S. 3, 07.07.2008
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