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- AZ 29/2008
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Für den Urlaub zusätzlich versichern?
• Keine Diskussion sollte es um eine Auslandsreise-Krankenversicherung geben, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz für etwa einen "Zehner" im Jahr ergänzt – und sich meist auch für die privat Krankenversicherten (wegen der Schonung ihres "Schadenfreiheitsrabattes" in der Hauptversicherung) empfiehlt. Solche Versicherungen finanzieren auch den medizinisch notwendigen Rücktransport, für den die gesetzlichen Krankenkassen nicht eintreten dürfen.
• Ein Autoschutzbrief ist nicht unbedingt erforderlich. Er könnte aber Nerven schonen. Denn es werden nicht nur Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Bergung, Abschleppen, Weiter- und Rückfahrt und Übernachtung übernommen. Im Falle eines Falles gibt es auch Rechtsbeistand oder ein Notfalldarlehen, wenn der Urlauber bestohlen wurde.
• Haftpflichtversicherung. Ersatzansprüche in Millionenhöhe drohen immer dann, wenn einem anderen schuldhaft ein Schaden zugefügt wurde. Und "Gelegenheiten" dazu gibt es nicht nur im Urlaub. Die private Haftpflichtversicherung schützt aber auch in den Ferien – niemand sollte "ohne" sein – ob im oder außerhalb des Urlaubs.
• Kurzkasko. Zwar gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch im europäischen Ausland. Doch lassen sich Haftpflichtansprüche außerhalb Deutschlands oft nur mühsam durchsetzen – wenn überhaupt. Zumal mit geringeren Versicherungssummen gerechnet werden muss als hierzulande. Eine Kasko-Kurzpolice kann solcher Unbill vorbeugen – falls nicht ohnehin eine Vollkaskoversicherung besteht. Sie ersetzt Unfallschäden am eigenen Fahrzeug – egal, wer sie verursacht hat.
• Rechtsschutzversicherung. Wer nicht ohnehin eine Rechtsschutzversicherung hat, der hält sie nicht für wichtig, geht also davon aus, im Streitfall selbst klar zu kommen (beziehungsweise den Rechtsanwalt finanzieren zu können). Das gilt dann aber auch für den Urlaub – es sei denn, wegen der schwierigen Rechtsverfolgung im Ausland würde eine Kurzpolice für sinnvoll gehalten.
• Ob eine Reisegepäckversicherung für nötig gehalten wird, ist Geschmacksache – vor allem wegen der vielen Leistungsausschlüsse.
• Wichtiger ist schon eine Reiserücktrittskosten-Versicherung – insbesondere wenn eine teure Reise gebucht wurde und eine Stornierung kurz vor Reisebeginn (etwa wegen schwerer Krankheit oder eines Sterbefalles in der Familie) teuer zu stehen kommen würde. Sie hilft allerdings nicht, wenn während des Urlaubs ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Beendigung der Reise führt. Hierfür würde nur die Reiseabbruchkostenversicherung eintreten.
• Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung "ruht" während des Urlaubs. Sie kommt nur für Arbeitsunfälle auf. Da Unfallrisiken das ganze Jahr über bestehen, gehört die private Unfallversicherung bei vielen Bundesbürgern zum "Pflichtpaket"..
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