Recht

Kassenwechsel bis Ende Januar – noch können Versicherte viel Geld sparen

Bis Ende Januar 2008 kündigen – ab April neu versichert

(bü). Mehr als 60 gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahresbeginn 2008 ihre Beiträge erhöht – zum Teil in stolzem Umfang. Grund genug für die davon betroffenen Versicherten zu überlegen, ob nicht ein Kassenwechsel den Geldbeutel schonen kann. Denn noch gibt es keinen bundeseinheitlichen Beitragssatz, wie es die geplante Gesundheitsreform ab 2009 vorsieht.

Es macht schon einen Unterschied, ob ein Versicherter für seinen Krankenversicherungsschutz pro 1000 Euro Monatsverdienst 155 oder nur 125 Euro zu bezahlen hat (plus jeweils 0,9 Prozent Arbeitnehmerzuschlag). Das summiert sich im Jahr auf 360 Euro – bei 3000 Euro Gehalt immerhin auf 1080 Euro. Neben dem Versicherten freut sich sein Arbeitgeber über eine solche Preissenkung; denn der Chef trägt davon die Hälfte.

Der Preis entscheidet

Die gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Krankenkassen sind dagegen weitgehend identisch, so dass es Sinn machen kann, die "Kassenwahl" hauptsächlich nach der Höhe der Beiträge zu treffen. Allerdings verlangt diese Wahl oft auch Flexibilität der Versicherten. Denn viele "billige" Krankenkassen haben am Wohnort oder in der näheren Umgebung keine Geschäftsstellen, die "mal eben" aufgesucht werden könnten und das persönliche Gespräch mit den Sachbearbeitern ermöglichen. Ausschlaggebend für eine Kassenmitgliedschaft können aber mehr und mehr Zusatzprogramme der Krankenkassen sein, etwa spezielle Leistungen für chronisch Kranke oder Wellnessangebote.

Wechsel (meist) ohne Probleme

Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zur anderen ist ohne Probleme möglich. So sind zum Beispiel Gesundheitsprüfungen ebenso wenig angesagt wie die Frage nach dem Alter. Bedingung ist im Regelfall nur, dass die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse bereits 18 Monate bestanden hat. Mit zweimonatiger Frist kann ein neues Kassen-Zuhause gefunden werden. Und dies gilt unabhängig von der bisherigen Dauer der Kassenmitgliedschaft auch dann, wenn – wie jetzt – Krankenkassen die Beiträge erhöhen.

Kassenwechsel – die Frist läuft

Pflichtversicherte Arbeitnehmer und freiwillig Versicherte, die sich – nach einer Beitragserhöhung zum 1. Januar 2008 – zum Beispiel zum 1. April 2008 einer anderen Krankenkasse anschließen wollen, müssen ihre Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse spätestens am 31. Januar 2008 gekündigt haben. Es kann aber auch noch bis Ende Februar 2008 die bisherige Kassenmitgliedschaft aufgegeben – und mit Wirkung zum 1. Mai 2008 eine neue Mitgliedschaft begründet werden.

Auch Rentner haben das Kassenwahlrecht. Für sie gilt diese Besonderheit: Maßgebend für ihre und von ihrer Rentenanstalt je zur Hälfte zu tragenden Krankenversicherungsbeiträge (von den oben erwähnten 0,9 Prozent zu Lasten der Versicherten abgesehen) ist, dass die Erhöhung des Beitragssatzes ihrer Krankenkasse erst mit dreimonatiger Verzögerung wirksam wird. Eine zum 1. Januar 2008 vorgenommene Beitragserhöhung gilt demnach ab April 2008. Bis Ende April oder Mai 2008 könnte die Kündigung ausgesprochen werden, was bei ihnen dann einen Kassenwechsel zum 1. Juli oder 1. August 2008 zur Folge hätte.

Und schließlich können auch Arbeitslose in eine andere Krankenkasse wechseln. Sie selbst profitieren davon zwar aktuell nicht; denn die Arbeitsagenturen tragen für sie die Sozialversicherungsbeiträge voll. Sobald sie aber wieder in ein Arbeitsverhältnis wechseln, sparen auch sie – ohne dass noch einmal "auf Suche" gegangen und eine Kündigungsfrist eingehalten werden müsste.


Kassenwechsel

Infos zu preisgünstigen Kassen gibt es beispielsweise unter www.finanztest.de ("Infodokumente" – Kosten: 2,50 Euro).
Auch über die Fax-Abrufnummer 0900-1/5100108639 (Kosten: 3,30 Euro) können Informationen eingeholt werden.

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