Gesundheitspolitik

RSA-Gutachten vorgelegt

Kassenausgleich: 80 Krankheiten sind zu berücksichtigen

BERLIN (ks). Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesversicherungsamt (BVA) hat am 9. Januar sein Gutachten zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) veröffentlicht. Darin empfiehlt er 80 Krankheiten, die ab 2009 gesondert im RSA berücksichtigt werden sollen.

Ausgewählt wurden seltene Krankheiten mit hohen Versorgungsaufwendungen (z. B. Hämophilie) und Volkskrankheiten wie Herzinsuffizienz. "Mit der Vorlage des Gutachtens ist ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg hin zum Gesundheitsfonds erreicht", erklärte BVA-Präsident Dr. Rainer Daubenbüchel.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde beschlossen, den RSA ab dem 1. Januar 2009 – mit Einführung des Gesundheitsfonds – zielgerichteter auszugestalten. Ab dann wird nicht mehr zwischen Geber- und Nehmerkassen umverteilt, sondern die Krankenkassen erhalten aus dem Fonds für jeden ihrer Versicherten eine Grundpauschale sowie Zu- und Abschläge zum Ausgleich des nach Alter, Geschlecht und Krankheit unterschiedlichen Versorgungsbedarfs. Auf diese Weise soll die zwischen den Krankenkassen unterschiedlich verteilte Krankheitsbelastung ihrer Versicherten gezielt ausgeglichen werden.

Als nächsten Schritt wird das BVA eine Anhörung der Spitzenverbände der Krankenkassen durchführen. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse dieser Fachdiskussion muss das BVA dann bis zum 1. Juli 2008 die endgültige Krankheitsauswahl sowie das darauf basierende Klassifikationsmodell im RSA festlegen. Mit diesem Klassifikationsmodell werden dann die Morbiditätszuschläge berechnet, die die Krankenkassen für den erhöhten Versorgungsbedarf der Versicherten, die eine der ausgewählten Krankheiten haben, ab dem Jahr 2009 bekommen.

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