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- AZ 30/2008
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Sachsen gibt grünes Licht für Bundesratsinitiative
Grundlage dieser Initiative ist die Einschätzung der Sächsischen Staatsregierung, dass der seit 2004 in Deutschland erlaubte Versandhandel mit Arzneimitteln zu einer Verminderung der Patientensicherheit geführt hat. "Patientinnen und Patienten können nicht klar zwischen legalen und illegalen Versandangeboten von Arzneimitteln unterscheiden. Zudem ist in Deutschland die Gefahr von Arzneimittelfälschungen gestiegen", erklärte Orosz. Aktuelle Recherchen hätten ergeben, dass rund 95 Prozent der im Internet angebotenen verschreibungspflichtigen Arzneimittel illegal vertrieben würden. Hinzu komme, dass nunmehr Versandapotheken aus dem EU-Ausland für das Sammeln von Rezepten und die Auslieferung der bestellten Arzneimittel an die Patienten auch die Dienste von Gewerbebetrieben, wie z. B. Videotheken, Drogerien oder Tankstellen in Anspruch nehmen dürften. Dies, so die Gesundheitsministerin, gestalte die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zunehmend schwieriger und stelle den bisher bestehenden Rechtsrahmen für eine sichere und flächendeckende Arzneimittelversorgung der sächsischen Bevölkerung in Frage.
Daher plant die sächsische Regierung den Arzneimittelversand auf rezeptfreie Arzneien zu beschränken – das hält bekanntlich auch der EuGH für eine denkbare Lösung. Anstelle des dann nicht mehr möglichen Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten soll nach den Plänen Sachsens ein "besonderes Botensystem" durch Apotheken geschaffen werden: Nur noch pharmazeutische Mitarbeiter sollen für den Lieferservice eingesetzt werden.
Im September geht es im Bundesrat weiter
Der Antrag soll im September im Bundesrat behandelt werden. Am 4. Juli, der letzten Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause, hatte Bayern bereits einen Entschließungsantrag für ein Rx-Versandverbot in die Länderkammer eingebracht. In diesem wird die Bundesregierung aufgefordert, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Der Antrag wurde in die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates überwiesen..
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