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- AZ 33/2008
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Energiepass in zwei Varianten
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: als Bedarfs- und als Verbrauchsausweis. Gebäudeeigentümer können in den meisten Fällen zwischen den Varianten wählen. Beim Bedarfsausweis nimmt der Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes unter die Lupe. Er deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.
Der Ausweis kostet je nach Aufwand zwischen 100 und 500 Euro. Wer nur seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen und keine energetischen Maßnahmen durchführen will, der ist mit dem preiswerten, zehn Jahre gültigen Verbrauchsausweis gut bedient. Er entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom Heizverhalten der Bewohner ab. Heizungsablesefirmen stellen den Pass für 40 bis 60 Euro aus.
Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Eigentümer sollten auf die Beratungsleistung des Ausstellers achten. Auch beim Verbrauchsausweis sollte eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt werden. Einen Bedarfsausweis vorlegen müssen ab dem 1. Oktober 2008 Vermieter von kleinen energetisch unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Bis dahin gilt für alle bestehenden Gebäude Wahlfreiheit. Wohngebäude, die neu gebaut werden, benötigen seit 2002 ohnehin einen Bedarfsausweis.
Falls die Bausubstanz eine Modernisierung erforderlich macht, sollte für eine Finanzierung Kontakt mit einem Baufinanzierungsexperten aufgenommen werden. Passend zum individuellen Finanzkonzept kann er verschiedene Wege zur Realisierung des anstehenden Bauvorhabens aufzeigen. Wer für die Modernisierung staatliche Fördermittel beantragen möchte (was über die Kreditanstalt für Wiederaufbau möglich ist), der braucht den Bedarfsausweis.
Der Deutsche Mieterbund empfiehlt, auf jeden Fall einen Bedarfsausweis für das Gebäude zu verlangen. Nur so würden Schwachstellen des Gebäudes sichtbar, "die letztendlich zu Kostenfallen bei der Heizkostenabrechnung" würden..
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