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- AZ 33/2008
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Off-Label-Use von Avastin zulässig
Für die Behandlung der AMD steht seit Januar 2007 das hierfür zugelassene Medikament Lucentis zur Verfügung, das pro Spritze etwa 1500 Euro kostet. Drei Spritzen im Abstand von vier Wochen benötigt jeder AMD-Patient – danach individuell meist weitere. Mit Avastin (Roche) steht mit Kosten von rund 80 Euro pro Injektion ein preiswerteres Produkt zur Verfügung. Dieses Arzneimittel ist jedoch lediglich für die Behandlung von Darm- und Brustkrebs zugelassen und kann in der Augenheilkunde nur im "Off-Label-Use", also außerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung, eingesetzt werden. Diese große Preisdifferenz veranlasste einige Kassen, mit Augenarztverbänden Vereinbarungen zu treffen, die den Einsatz von Avastin ermöglichen.
Dies missfällt Novartis selbstverständlich – doch vor Gericht konnte sich der Pharmakonzern bislang nicht durchsetzen. Auch die Düsseldorfer Sozialrichter vermochten dem Argument des Lucentis-Herstellers, der beanstandete Vertrag verletze sein Recht auf Teilhabe am fairen Wettbewerb, nicht folgen. In ihrem Urteil führen sie aus, dass der Vertrag rechtmäßig sei, da er die volle Therapiefreiheit der behandelnden Ärzte und damit ihre Entscheidungsfreiheit für Lucentis, Avastin oder ein anderes Produkt gewähre. Dass der Vertrag in wirtschaftlicher Hinsicht das Ziel verfolge, verstärkt Avastin einzusetzen, sei nicht zu beanstanden. Der "Off-Label-Use" sei auch zur Erhaltung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zulässig. Die Wirksamkeit von Avastin bei dieser Behandlung sei weltweit seit 2006 durch über 100.000 Anwendungen erwiesen. .
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