Aktuelles Urteil
(bü). Empfiehlt ein Mediziner in Büchern und Broschüren, Krankheiten mit Vitaminpräparaten zu behandeln, und verkauft er gleichzeitig derartige Mittel über das Internet, so verstößt er gegen das Heilmittelwerbegesetz. Danach dürfen Verbraucher (unter anderem) nicht dazu verleitet werden, "an sich selbst herumzudoktern". Das gilt auch dann, wenn er auf seiner Homepage dazu rät, die Vitamintherapie nicht ohne ärztliche Betreuung durchzuführen. Wird in seinem Internetauftritt ansonsten sein Programm ständig erwähnt, die Wirkung gelobt, Heilerfolge beschrieben und Dankesschreiben von "geheilten Patienten" abgedruckt, so verstößt diese Anpreisung gegen das Werbeverbot für Mediziner.
Die Einschränkung seiner Meinungsfreiheit durch das Werbeverbot, so das Bundesverfassungsgericht, sei in einem solchen Fall gerechtfertigt, um Verbraucher vor Selbstmedikation zu schützen.
(Az.: 1 BvR 99/03)
AZ 2008,
Nr. 35, S. 5, 25.08.2008
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.