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- AZ 36/2008
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Keller: "Schlecker & Co. verramschen Gesundheit"
"Die Politik darf das Heft des Handelns nicht länger aus der Hand geben. Die Menschen haben ein Recht auf gesundheitlichen Verbraucherschutz", betonte der DAV-Vorsitzende Hermann Stefan Keller. "Wir brauchen jetzt endlich eine klare Entscheidung des Gesetzgebers und eine schärfere Kontrolle zugunsten der Verbraucher."
Anlass für die Forderung der Apotheker ist die Ausweitung der Kooperation von Schlecker mit der konzerneigenen holländischen Versandapotheke Vitalsana. Ähnlich wie in dm-Drogeriemärkten in Nordrhein-Westfalen werden in Filialen von Schlecker sowie den zum Konzern gehörenden Drogeriemarktketten Ihr Platz und drospa inzwischen Rezepte und andere Arzneimittelbestellungen eingesammelt. Die bestellten Medikamente können dort auch wieder abgeholt werden.
11.000 weitere Bestell- und Abholstationen
Einem Schlecker-Sprecher zufolge ist der Bestell- und Abhol-Service "eigentlich nicht mehr ganz neu". Er werde schon seit einiger Zeit bundesweit in den 11.000 Verkaufsstellen der Drogeriemarktkette angeboten. Um eine Bestellung in der Filiale ausgehändigt zu bekommen, müsse man sich mit Abholschein und Personalausweis als rechtmäßiger Empfänger ausweisen, erklärte der Sprecher gegenüber der AZ. Weitere Auskünfte waren von Schlecker nicht zu erfahren. Für Keller steht jedoch fest: "Schlecker & Co. verramschen Gesundheit. Das Ganze ist aus unserer Sicht höchst fragwürdig und gefährdet Patientinnen und Patienten."
Das Ende der Sommerpause ist gekommen
Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 13. März 2008 grünes Licht für die Kooperation der dm-Drogeriemärkte mit der Europa Apotheek Venlo gegeben. Seitdem fürchten die Apotheker, dass sich die umstrittenen Pick-up-Stationen für Arzneimittel ausweiten könnten. Der DAV fordert deshalb die Einschränkung des Versandhandels auf das europarechtlich gebotene Maß – das heißt: auf OTC-Arzneimittel – und unterstützt die laufenden Initiativen von Bund und Ländern mit demselben Ziel. An diesem Mittwoch wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit den Anträgen aus Sachsen und Bayern befassen, den Arzneimittelversand entsprechend einzuschränken. Im Bundestag steht man dem generellen Versandverbot rezeptpflichtiger Arzneien jedoch überwiegend skeptisch gegenüber.
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