Gesundheitspolitik

Initiative zur Rückkehr in die Krankenversicherung

Kassen sollen in Härtefällen auf Nachzahlungen verzichten

Berlin (ks). Mit einer gemeinsamen Initiative werben das Bundesgesundheitsministerium, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen für die Rückkehr in die Krankenversicherung. 25.000 Plakate und 245.000 Flyer wurden gedruckt, um Nichtversicherte auf die seit dem 1. April 2007 bestehende Versicherungspflicht in der GKV hinzuweisen und dazu zu motivieren, sich bei einer Krankenkasse anzumelden.

In den vergangenen Jahren war die Zahl der nicht Krankenversicherten in Deutschland kontinuierlich gestiegen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge waren Anfang 2007 rund 211.000 Personen in Deutschland ohne Krankenversicherungsschutz. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz die Versicherungspflicht für alle eingeführt. In der Folge kehrten laut Schmidt seit dem 1. April 2007 rund 100.000 Menschen in die gesetzlichen Kassen zurück. Nun sollen auch die verbliebenen Nichtversicherten zur Rückkehr bewegt werden – je eher desto besser. Denn die Beiträge müssen bereits seit dem 1. April 2007 gezahlt werden, sodass sich erkleckliche Nachzahlbeträge summieren können. Das kann für viele Menschen ein großes Problem sein – zumal wenn sie aus finanziellen Gründen aus dem Krankenversicherungsschutz herausgefallen sind. Schmidt appellierte an die Kassen, jeden Einzelfall genau zu prüfen: Wer zahlen kann, muss nicht verschont werden – ist jedoch jemand in finanziellen Schwierigkeiten sollten die nachzuzahlenden Beiträge auch in Raten gezahlt, gestundet oder gar erlassen werden können. "Kein Rückkehrwilliger soll aus Angst vor hohen Nachforderungen auf einen Krankenversicherungsschutz verzichten", betonte die Ministerin. Wer sich scheut, mit der Krankenkasse über solche Erleichterungen zu sprechen, kann sich an die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, etwa der AWO oder der Caritas, und der Verbraucherzentralen wenden. Sie werden ab sofort verstärkt über die Rückkehrmöglichkeit informieren und den Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

In der privaten Krankenversicherung gilt die Versicherungspflicht ab Inkrafttreten des Basistarifs zum 1. Januar 2009. Bis dahin müssen ehemals Privatversicherte in den Standardtarif ohne Risikoprüfung aufgenommen werden. Nachzahlungen werden aber erst bei einer Rückkehr nach dem 1. Januar 2009 fällig. Auch bei den privaten Anbietern sei dann eine genaue Einzelfallprüfung von Nachforderungen nötig, so die Ministerin.

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