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Regierung will Vertragsverletzungsverfahren ruhen lassen
Am 1. Februar hatte die EU-Kommission mit einem Aufforderungsschreiben das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dabei griff sie neben dem Fremdbesitzverbot auch das Mehrbesitzverbot an. In einer Mitteilung an die Kommission vom 26. März führt die Bundesregierung nun aus, dass das Mehrbesitzverbot "unmittelbar mit dem Fremdbesitzverbot verknüpft und als Ausfluss dessen zu begreifen" sei. Eine separate europarechtliche Beurteilung des Mehrbesitzverbotes hält sie daher nicht für angezeigt. Vielmehr sollte die Kommission abwarten, welche Entscheidung der EuGH bei der Überprüfung des deutschen Fremdbesitzverbotes treffen wird. Komme er zu dem Ergebnis, dass dieses gegen Europarecht verstößt, werde die Bundesregierung "alle notwendigen Schritte einleiten, um auch das Mehrbesitzverbot in gemeinschaftsrechtkonformer Weise abzuändern", heißt es in der Mitteilung. Des weiteren sei die Regierung bereit, mit Vertretern der Kommission zum Hintergrund der beanstandeten deutschen Bestimmungen ein Gespräch auf Fachebene zu führen.
Was ihre Haltung zum Fremdbesitzverbot betrifft, verweist die Bundesregierung auf ihre bereits abgegebene Stellungnahme im genannten EuGH-Verfahren. Hier habe sie "die Notwendigkeit des Fremdbesitzverbotes ausführlich begründet".
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