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- DAZ 18/2008
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Aus Kammern und Verbänden
VZA wendet sich gegen "ungleichen Wettbewerb"
Mit ihren Bestrebungen, ambulante und stationäre Therapien stärker zu verzahnen und entsprechende Verträge gemäß § 116b Sozialgesetzbuch V zu schließen, haben die Krankenkassen und Krankenhausträger einen "heiklen Kriegsschauplatz" eröffnet, meinte VZA-Präsident Peter Eberwein. Es sei zu befürchten, dass sich die Krankenhäuser vor allem auf die für sie wirtschaftlich interessanten Therapien konzentrieren und lediglich die restlichen Therapien den niedergelassenen Ärzten überlassen.
Bei der Arzneimittelversorgung der Ambulanzen stehen die öffentlichen Apotheken laut Eberwein in einem "ungleichen Wettbewerb" mit den Krankenhausapotheken, denn die Letzteren können Arzneimittel aus dem "Klinikeinkauf" abgeben, bei dem die Arzneimittelpreisverordnung nicht gilt. Eberwein forderte die Pharmaindustrie auf, ihr Festhalten an diesem "zweigeteilten Markt" zu überprüfen, und richtete an die Krankenkassen die Frage, ob sie "noch einen neuen Topf zur Befriedigung der Begehrlichkeiten der Krankenhausträger aufmachen" wollen.
Fachvorträge und Wahlen
Apotheker Jürgen Barth, Uniklinik Essen, erörterte in seinem Referat die Frage, ob "zielgerichtete" Therapien ihrem Anspruch gerecht werden. Der niedergelassene Onkologe Dr. med. Volker Burstedde, Münster, berichtete über neue Entwicklungen in der Onkologie. Dr. med. Michael Heger, saarländisches Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, informierte über die aktuellen Beratungen zur Neufassung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, soweit sie die Zubereitung von Zytostatika betreffen (TRGS 525).
Die Mitglieder des VZA bestätigten Peter Eberwein für weitere drei Jahre in seinem Amt. Ebenfalls wiedergewählt wurden die VZA-Vizepräsidenten Dr. Michael Heinisch, Erfurt, und Dr. Klaus Peterseim, Essen, sowie der Schatzmeister Michael Marxen, Wesseling. Ferner gehören dem VZA-Vorstand Claudia Neuhaus, Berlin, als Schriftführerin sowie Dr. Gunther Peters, Rostock, und Dr. Wolfgang Reipen, Düsseldorf, als Beisitzer an.
cae
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