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DAZ aktuell
Zielpreisvereinbarungen finden keine Freunde
Bei einem Pressegespräch des Deutschen Generikaverbandes am 5. Mai in Berlin erklärte Kaesbach, die Kassen würden ihre Landesorganisationen sicherlich "nicht in Zielpreisverhandlungen treiben, um dann die bundesweiten Rabattverträge zu torpedieren". Der ehemals beim BKK-Bundesverband für Arzneimittelfragen zuständige Apotheker fragt sich: "Wenn die Apotheker dann noch honoriert werden wollen – was bleibt dann noch für die Kasse übrig?" Damit teilt er die Kritik des Deutschen Generikaverbandes an den Zielpreisvereinbarungen. Auch die hier vertretenen kleinen Generikahersteller sehen in diesem Modell keine sinnvolle Alternative zu den – ebenfalls ungeliebten – Rabattverträgen. Sie fürchten, dass sich die Apotheker schon aus Gründen der Lagerhaltung auf wenige große Hersteller konzentrieren würden, wenn es Zielpreise gäbe.
Re-Regulierung statt Deregulierung
Die Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern sind aus Kaesbachs Sicht nicht mehr zu stoppen. Die Kassen übten sich als neue Player und liefen einander "wie die Lemminge" hinterher – bei den Herstellern sei dies nicht anders, alle wollen mit im Boot sein. Dennoch sei eine "neue Nachdenklichkeit" eingetreten – denn die Hürden für rechtssichere Verträge sind hoch. Kaesbach moniert insbesondere die mangelnde Transparenz der Verträge. Diese sei jedoch unabdingbar bei der Erfüllung des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Denn in einem Sachleistungssystem schaffe Transparenz erst die Voraussetzung, Wirtschaftliches von Unwirtschaftlichem zu unterscheiden. In der Regelversorgung hält Kaesbach daher die bekannten zentralen Steuerungsinstrumente – Festbeträge, Zuzahlungsfreistellungen, künftig auch Höchstbeträge – für den richtigen Weg. Rabattverträge beschädigten dagegen diese Sparinstrumente. Sie verhinderten einen Preiswettbewerb, förderten die Mengenentwicklung, da Ärzte hier "angstfrei" verordneten, und belasteten Versicherte, die aufgrund von Rabattverträgen möglicherweise nicht von Zuzahlungsfreistellungen profitieren könnten. Spezielle Rabattverträge – etwa über Analoginsuline oder das Pfizer-Präparat Sortis – konterkarierten überdies Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Im Bereich der Einzelverträge sind Rabattverträge allerdings gesetzlich ausdrücklich gewünscht und Kaesbach zufolge sehr viel sinnvoller einzusetzen. Aus seiner Sicht ist im Arzneimittelmarkt "keine Deregulierung, sondern eine Re-Regulierung" von Nöten. Zwar müssten sich alle mit den Rabattverträgen arrangieren – es müsse aber eine saubere Abgrenzung zwischen Kollektiv- und Einzelverträgen erfolgen. In der Regelversorgung sei "weniger mehr", so Kaesbach.
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