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DAZ aktuell
Entscheidung erst 2009
Die Bundesregierung steht nach wie vor zum Fremd- und Vielbesitzverbot. Dies ergibt sich aus ihrer Stellungnahme in dem vom saarländischen Verwaltungsgericht initiierten Vorlageverfahren. Anders als beim Versandhandel wolle man also nicht in "vermeintlich vorauseilendem Gehorsam" die deutsche Gesetzeslage ändern. Der Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH ist nach Auffassung von Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer, im Gegensatz zur propagierten Auffassung einiger interessierter, sogenannter Sachverständiger durchaus offen.
Dass auch auf EU-Ebene "Stimmen vorhanden sind, die das Gemeinwohl höher bewerten", zeigte auch der Schlussantrag des Generalanwaltes des EuGH in dem Verfahren, in dem es um die grenzüberschreitende Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern geht. Der Generalanwalt machte deutlich, dass er die Auffassung der EU-Kommission nicht teilt. Diese hatte von Deutschland eine Änderung von §14 Apothekengesetz verlangt. Für versorgende Apotheken dürfe es keine Limitierung der Entfernung geben. Versorgung und Beratung im Akutfall könne in unterschiedlichen Händen liegen.
Frau Linz appellierte in Meran an die Teilnehmer des BAK-Fortbildungskongresses, sich nicht durch "Sirenenklänge" verunsichern zu lassen. Es sehe vielleicht so aus, als seien die Apotheker gegenüber den Avancen mächtiger internationaler Konzerne in der Rolle von Asterix und Obelix in ihrem Kampf gegen die Römer. Die andere Seite zeige aber inzwischen durchaus Zeichen von Nervosität und Unruhe. Sie könne in der Tat wenig erfreut sein, meinte Linz mit einem Hinweis auf die Entwicklung der Celesio-Aktien. Sie sind in der Tat um 40 Prozent eingebrochen – kaum eine andere Aktie im MDAX hat in der letzten Zeit schlechter abgeschnitten.
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