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DAZ aktuell
Gesetzentwurf zur Beschränkung des Arzneiversands
Nach Auffassung der beiden Bundesländer hat die Öffnung des Versandhandels für rezeptfreie und verschreibungspflichtige Arzneimittel zu einer Verminderung der Patientensicherheit geführt. Patientinnen und Patienten könnten nicht klar zwischen legalen und illegalen Versandangeboten von Arzneimitteln unterscheiden, so dass die Gefahr von Arzneimittelfälschungen gestiegen sei. Als weiterer Grund für die Gesetzesinitiative wird die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bestell- und Abholservice des dm-Marktes vom 13. März 2008 genannt. Vor diesem Hintergrund soll § 43 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) geändert werden, so dass der Versandhandel mit Arzneimitteln nur noch für Arzneimittel zulässig sein soll, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen.
Dieser Gesetzesantrag ist eine Fortführung des bereits in der Sitzung vom 4. Juli 2008 im Bundesrat beratenen Entschließungsantrags des Bundeslandes Bayern zum Verbot des Versandhandels von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Dieser Antrag war in der Sitzung in die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen worden.
Ob die Anträge allerdings Erfolg haben werden, ist fraglich. Denn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat bereits in einem Bericht zum Arzneimittelversandhandel – auch vor dem Hintergrund der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts – ebenso wie die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf gesehen.
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