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DAZ aktuell
Vorläufig kein zusätzliches "Kindersymbol"
Die im vergangenen Jahr in Kraft getretene EG-Verordnung zu Kinderarzneimitteln sieht in Artikel 32 vor, dass der pädiatrische Ausschuss bis zum 26. Januar der EU-Kommission ein solches Kindersymbol vorschlagen sollte. Dieses sollte nach Genehmigung durch die Kommission bis spätestens 26. Januar 2010 auf Verpackungen von Arzneimitteln aufzubringen sein, die explizit pädiatrische Indikationen führen. Doch der Ausschuss sah sich außerstande, ein einheitliches Symbol zu empfehlen, für das die Vorteile die Risiken überwiegen. Aus Sicht der Mehrheit der Ausschussmitglieder würde das Symbol hauptsächlich einen Marketing-Vorteil für die entsprechenden Produkte bringen. Außer der Tatsache, dass durch die Vorlage des Symbols der EG-Verordnung Genüge getan würde, konnte sie keinerlei überzeugende Argumente dafür finden, dass die Aufbringung des Symbols die Vertreter der Heilberufe, die Eltern oder die Patienten dazu veranlassen könnten, die Packungsbeilage zu konsultieren, um eine Erläuterung für das Symbol zu finden. Diese Erläuterung sei jedoch grundlegend wichtig, um die Bedeutung des Symbols und dessen Aussagekraft für die Anwendung in den pädiatrischen Altersgruppen zu erläutern. Allein das abstrakte Symbol würde zu vielfachen Missverständnissen führen, die auch Medikationsfehler zur Folge haben könnten.
Eine Minderheit von vier Ausschuss-Mitgliedern schloss sich dieser Auffassung nicht an. Aus ihrer Sicht überwiegt der Nutzen eines solchen Symbols die Risiken. Dabei gehen sie davon aus, dass sich ein Symbol regelmäßig nicht aus sich selbst erklärt, sondern als Hinweis auf weitere Informationen dient. Angesichts der kontrovers geführten Diskussion unter den Experten, muss das letzte Wort in Sachen Kindersymbol noch nicht gesprochen sein. Vorstellbar ist, dass der Ausschuss der EU-Kommission zu einem späteren Zeitpunkt ein Symbol vorschlagen wird. Bis auf Weiteres ist der Plan jedoch ausgesetzt.
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