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- AZ 14/2009
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Gesundheitspolitik
Mit allen Mitteln
Die apotheken- und berufspolitischen Zeiten sind unruhig: Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss wird über das Ob und Wie von Pick-up-Stellen und das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln diskutiert. Auch auf der Interpharm stellt sich Staatssekretär Schwanitz kritischen Fragen zum Thema. Wie der lange Marsch durch Bundesrat und Bundestag in Sachen Versandhandel ausgehen wird, ist nach wie vor offen. Immerhin: Die ABDA scheint in der Versand-Pick-up-Frage wieder Tritt gefasst zu haben. Von einer Mitgestaltung bei einer "Abholstellen-Regelung", für die sich vor Kurzem noch ABDA-Präsident Wolf und insbesondere der DAV-Vorsitzende Becker stark gemacht hatten ("Vogel picks-up oder stirb"), ist nach einer "Neubewertung" der Lage keine Rede mehr. Die internen Kritiker haben sich durchgesetzt. Die ABDA-Spitze ist wieder auf Kurs.
Doch jetzt droht weiteres Ungemach an einer Front, die zumindest bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Frühsommer befriedet zu sein schien: Celesio & Co. blasen abermals zum Sturm aufs Fremdbesitzverbot. Sie geben keine Ruhe und unterbreiten dubiose Kaufangebote. Losgelöst von jedweden apothekenrechtlichen Hemmungen lässt Europas Pharmagroßhändler Nr. 1 breite Leimruten auslegen. Wehe dem, der darauf tritt! Ein Zurück gibt es dann nicht mehr. Es scheint, als ob man in der Neckartalstraße einiges von seinem DocMorris-Zögling gelernt hat: Legal, illegal, …egal – eine Devise, die schon bei der Einführung des Versandhandels zum Erfolg geführt hatte. Die Freunde des Fremdbesitzes kämpfen mit allen Mitteln und versuchen, Fakten zu schaffen. Ob sie damit durchkommen? Fest steht: Wer sich als Apothekenleiter auf das Spiel mit Celesio einlässt, geht ein hohes Risiko ein. Wesentliche Klauseln des Admenta-Vertragsgeflechts führen dazu, dass sich der Verkäufer mit Vertragsunterzeichnung seiner unteilbaren pharmazeutisch-wirtschaftlichen Verantwortung entledigt. Die Leitung der Apotheke wird de facto auf eine Kapitalgesellschaft übertragen, der eine Apothekenbetriebserlaubnis jedoch nicht erteilt werden darf. So unappetitlich die Admenta-Offerten auch sind, so klar ist auch: Zum Abschluss von (illegalen) Vereinbarungen gehören immer Zwei. Wer sich als Apothekeninhaber heute auf den Deal einlässt, darf sich morgen nicht wundern, wenn ihm das Fell über die Ohren gezogen wird. Und dann auf die Nichtigkeit der abgeschlossenen Verträge zu setzen, weil zentrale Klauseln gegen geltendes Apothekenrecht verstoßen, ist ein Vabanquespiel. Fest steht auch: Die jetzt öffentlich gewordenen Vertragskonstrukte sind ein Fall für die Aufsichtsbehörden (Man erinnere sich an den im Vergleich hierzu nachgerade harmlosen "Fall Stange"). Zu Recht hat mancher Interessent kurz vor Vertragsschluss mit den Celesen kalte Füße bekommen.
Mit welcher Impertinenz hier die üblichen Verdächtigen wieder einmal versuchen, Politik, Aufsichtsbehörden und Justiz (einschließlich des Europäischen Gerichtshofs) vorzuführen und zum Narren zu halten, zeugt von einem gehörigen Mangel an Unrechtsbewusstsein. Bleibt zu hoffen, dass man an geeigneter Stelle die richtigen Schlüsse aus dieser Respektlosigkeit zieht.
Christian Rotta
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