Gesundheitspolitik

Im Dickicht der Zuzahlungen

Gesundheitsforscher Fitz Beske fordert klarere Regelungen

Berlin (ks). Viele gesetzlich Krankenversicherte klagen über Zuzahlungsregelungen, die sich beständig ausweiten und immer unübersichtlicher werden. Das Kieler Fritz Beske Institut für Gesundheitssystemforschung (IGSF) hat nun die deutschen Zuzahlungsregelungen unter die Lupe genommen und vergleichbaren Regeln im europäischen Ausland gegenübergestellt. Beskes Fazit: "Zuzahlungen gibt es in allen Industrienationen, aber gerade in Deutschland sind die Regelungen und ihre Auswirkungen nahezu unübersehbar". Er fordert daher modifizierte klare Regeln.

Zuzahlungen sollen die Inanspruchnahme von Leistungen durch die Versicherten steuern. Dies ist angesichts der Finanzierungsprobleme im Gesundheitswesen grundsätzlich eine nachvollziehbare Motivation. International ist daher auch ein Trend zu Zuzahlungserhöhungen zu erkennen. Dies zeigt die am 2. April in Berlin vorgestellte IGSF-Studie, die die in Deutschland und zehn vergleichbaren europäischen Industrieländern geltenden Regelungen untersucht. Auf Basis dieser Arbeit hat das Institut sodann eine Reihe von Änderungsvorschlägen bei Zuzahlungen erarbeitet.

Aus Sicht Beskes müsste zum einen die Praxisgebühr in ihrer jetzigen Form abgeschafft werden. Um den Erstkontakt mit dem Arzt nicht zu erschweren, sollte vorläufig ab dem vierten Arztbesuch im Quartal eine Gebühr von 10 Euro fällig werden. Sie wird vom Arzt mit der Kassenärztlichen Vereinigung verrechnet und kann nicht erlassen und auch nicht in die Härtefallregelung einbezogen werden. Auch bei den Zuzahlungen für Arzneimittel schlägt das IGSF eine Umstellung vor: Sie sollten durch eine feste Zuzahlung in Höhe von 5 Euro plus einer prozentualen Zuzahlung von 10 Prozent der Differenz zum Gesamtbetrag des Arzneimittels ersetzt werden. Die Kappungsgrenze setzt Beske bei 20 Euro an. Für den Hilfsmittelbereich schlägt der Politikberater vor, die Festbetragsregelung auszubauen und um eine Definition der Grundversorgung zu ergänzen. Die Festbeträge sollen Höchstbeträge sein, bis zu deren Höhe die Kasse die Kosten übernimmt. Ausschreibungen bei Hilfsmitteln gehören aus Beskes Sicht abgeschafft. In der Praxis habe sich bereits gezeigt, dass es durch Vertragsschlüsse mit ortsfernen Anbietern zu Beeinträchtigungen der Patientenversorgung komme. Auch seien Apotheken kaum noch in der Lage, den sich kontinuierlich verändernden und ausweitenden Ausschreibungsergebnissen von Krankenkassen zu folgen.

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