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Gesundheitspolitik
Neugestaltung der Großhandelsspannen: Gegenwind für den Phagro
Diese Woche besteht für die Regierungsfraktionen nochmals die Möglichkeit, Änderungen in den Entwurf der AMG-Novelle einzubringen; die Opposition hat Gelegenheit, kritisch nachzuhaken – etwa bei den umstrittenen Regelungen für eine neue Honorierung des pharmazeutischen Großhandels. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Großhandelszuschläge von dem derzeitigen prozentualen, preisabhängigen Zuschlag auf einen preisunabhängigen Fixbetrag plus prozentualem Logistikzuschlag umgestellt werden. Hierzu sollen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Vorschlag vorlegen, der zum 1. Januar 2010 umgesetzt werden soll.
Phagro-Vorschlag: 0,93 Euro plus 3 Prozent
Im Vorfeld des Experten-Hearings, hatten das BMWi und das BMG am 29. April die Verbände der Marktbeteiligten zu einem Fachgespräch über die vorgeschlagene Neugestaltung der Großhandelsspanne in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) eingeladen. Der Phagro hat dabei erneut seinen Vorschlag präsentiert und verteidigt, wonach die Großhändler einen dreiprozentigen Handelszuschlag zuzüglich eines Logistikfestzuschlages von 0,93 Euro je Packung erhalten sollen. Die bisherigen Aufschlagsätze der AMPreisV, so der Verband, werde den veränderten Marktbedingungen nicht mehr gerecht. So weite sich das Direktgeschäft bei hochpreisigen Arzneimitteln aus, während die Packungszahlen bei preisgünstigen (Rabatt-) Arzneimitteln im Großhandel ansteigen. Insbesondere die Verbände der Arzneimittelindustrie und der GKV-Spitzenverband wehren sich jedoch gegen die geplante Umstellung der Honorierung. Im Rahmen des Fachgesprächs wiederholten sie ihre Kritik. Zuwider läuft ihnen vor allem der prozentuale Zuschlag. Den Kassen geht aber auch schon ein alleiniger Fixzuschlag von 0,93 Euro zu weit. Kritisch hinterfragt wurden die Vorschläge vor allem mit Blick auf weiterbestehende Rabattmöglichkeiten.
Eingeschränkte Rabattmöglichkeiten
Der Fixzuschlag, der alle preisunabhängigen Kosten der Grossisten abdecken soll – etwa für Personal und Transport – wird nicht mehr rabattierbar sein. Für die Apotheken bedeutet dies, dass nur noch im Rahmen des prozentualen Zuschlags über Großhandelsrabatte verhandelt werden kann. Die ABDA hat in ihrer schriftlichen Stellungnahme zur 15. AMG-Novelle betont, dass sie die Systematik des vom Phagro vorgeschlagenen Vergütungsmodells unterstütze – schließlich haben die Apotheker seit einigen Jahren gute Erfahrungen mit einem ähnlichen Kombi-Modell gesammelt. Die nähere Ausgestaltung, so die ABDA, dürfe jedoch nicht zulasten der Apotheken gehen. Dies will sie auch ausdrücklich im Gesetz festgehalten wissen.
Änderungsanträge sind in Arbeit
Die beiden beteiligten Ministerien machten deutlich, dass noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur 15. AMG-Novelle ein konkretisierender Änderungsantrag zur Höhe der beiden Großhandelszuschläge in den Bundestag eingebracht werden wird. Nach der Anhörung wird es noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine letzte Lesung im Plenum des Bundestags geben – anschließend wird über das Gesetzesvorhaben abgestimmt. Den Bundesrat hat die 15. AMG-Novelle bereits passiert. Anträge aus den Ländern, den Arzneimittelversand einzuschränken oder Pick-up-Stellen für Medikamente zu verbieten, fielen dabei durch.
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