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Gesundheitspolitik
Diamorphin-Behandlung: Bundestag am Zug
Die Gesetzentwürfe der SPD- und Oppositionsabgeordneten sowie des Bundesrates zielen darauf ab, die Behandlung mit synthetisch hergestelltem Heroin – sogenanntem Diamorphin – in die GKV-Regelversorgung zu integrieren. Sie regeln daher die Modalitäten, unter denen Diamorphin zur Substitutionsbehandlung verwendet werden kann. Danach soll die Diamorphinbehandlung nur für schwerstabhängige Opiatsüchtige in Betracht kommen, die mindestens 23 Jahre alt sind und nach herkömmlichen Methoden wie etwa mit einer Methadon-Substitution nicht erfolgreich therapierbar sind. Die Betroffenen müssen zudem mindestens fünf Jahre abhängig sein und bereits zwei erfolglose Therapien hinter sich haben. Auch soll die Diamorphinbehandlung nur in bestimmten Einrichtungen vorgenommen werden dürfen, die besondere Anforderungen etwa hinsichtlich der personellen Ausstattung erfüllen müssen.
Die Unions-Abgeordneten wollen dagegen ein 2002 in mehreren Städten gestartetes und mittlerweile abgeschlossenes Modellprojekt zur kontrollierten Heroinabgabe fortführen. Bis zum Abschluss der Modellvorhaben solle die Bundesregierung keine Initiative für eine gesetzliche Regelung zur Einstufung von Diamorphin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel ergreifen, fordern mehr als 120 Parlamentarier von CDU und CSU in ihrem Antrag.
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