Recht

HPV-Impfung wird nur bis 17 bezuschusst

(bü). Weil die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung) lediglich bei Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren eine gute Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen hat, kann ein Beamter, dessen Töchter im Alter von 19 und 21 Jahren geimpft worden sind, keine Beihilfe dafür vom Dienstherrn verlangen. Nur notwendige Aufwendungen seien beihilfefähig, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Weil für Impfungen an jungen Frauen über 17 keine Behandlungserfolge belegt sind, kann der Beamte mit Blick auf das "Gebot der Sparsamkeit der öffentlichen Verwaltung" keine Beihilfe dafür durchsetzen.
(Az.: 2 A 11125/08)

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