Recht

Synergetik-Therapien nicht ohne Erlaubnis

(bü). Sogenannte Synergetik-Therapien dürfen nicht von "Laien" angeboten werden, die weder über eine Approbation als Arzt oder Psychotherapeut noch über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen. Die Synergetik-Therapie stellt aus Sicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts keine ungefährliche Anleitung zur Selbstheilung dar. Vielmehr könne diese Technik – insbesondere bei psychisch Kranken – dazu führen, dass die Patienten erhebliche Schäden erleiden oder dass sie davon abgehalten werden könnten, rechtzeitig schulmedizinische Hilfe durch einen Arzt in Anspruch zu nehmen, was etwa bei Krebserkrankungen dringend erforderlich sei. (Bei der Synergetik-Therapie geht der "Heiler" mit Meditationsmusik und Tiefenentspannungstexten auf eine "Innenweltreise" mit seinen Patienten und versucht so – durch aktive Bewältigungsarbeit im Innern des Klienten – die Symptome der Leiden zu bekämpfen.)


(Az: 5 A 102/04 u. a.)

Das könnte Sie auch interessieren

Aber wie? – Arzt und Patient im Dilemma zwischen Aufklärung und deren negativen Folgen

Noceboeffekt vermeiden

Off label ist nur die letzte Option

Wenn Antihypertensiva nicht vertragen werden

Was man bei Abgabe der Gerinnungspräparate beachten muss

Hämophilie-Produkte in der Apotheke

Die besonderen Herausforderungen des Off-label-Use in der Palliativmedizin

Abweichend von der Zulassung

Ein Plädoyer für die integrative Onkologie

(K)ein Spiel mit der Hoffnung

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.