Recht

Synergetik-Therapien nicht ohne Erlaubnis

(bü). Sogenannte Synergetik-Therapien dürfen nicht von "Laien" angeboten werden, die weder über eine Approbation als Arzt oder Psychotherapeut noch über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen. Die Synergetik-Therapie stellt aus Sicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts keine ungefährliche Anleitung zur Selbstheilung dar. Vielmehr könne diese Technik – insbesondere bei psychisch Kranken – dazu führen, dass die Patienten erhebliche Schäden erleiden oder dass sie davon abgehalten werden könnten, rechtzeitig schulmedizinische Hilfe durch einen Arzt in Anspruch zu nehmen, was etwa bei Krebserkrankungen dringend erforderlich sei. (Bei der Synergetik-Therapie geht der "Heiler" mit Meditationsmusik und Tiefenentspannungstexten auf eine "Innenweltreise" mit seinen Patienten und versucht so – durch aktive Bewältigungsarbeit im Innern des Klienten – die Symptome der Leiden zu bekämpfen.)


(Az: 5 A 102/04 u. a.)

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