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- AZ 28/2009
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Recht
"Doppelter Haushalt", wenn ein Ehepartner auswärts arbeitet
(bü). Haben Eheleute vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten gearbeitet und ziehen sie nach der Heirat zusammen, so kann der Ehepartner, der seinen Beruf am bisherigen Beschäftigungsort ausübt, steuerwirksam einen "doppelten Haushalt" geltend machen. Entsprechendes gilt, wenn der Familienwohnsitz später verlegt werden sollte. Leben die beiden – zum Beispiel – nunmehr am Beschäftigungsort des Partners, der bisher einen "doppelten Haushalt" hatte, so kann dieses Privileg – steuerlich gesehen – nunmehr auf den anderen Ehepartner übergehen. Denn auch in diesem Fall ist "die Unterhaltung eines weiteren Wohnsitzes durch die Berufstätigkeit des anderen Ehegatten an einem anderen Ort veranlasst". Schließlich müsste eine doppelte Haushaltsführung vom Finanzamt auch dann anzuerkennen sein, wenn die Eheleute zunächst an ihren bisherigen Beschäftigungsorten wohnen blieben (also keinen steuerlich "doppelten Haushalt" führten) und erst später einen gemeinsamen Familienhaushalt bildeten.
(Bundesfinanzhof, VI R 10/07)
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