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- AZ 28/2009
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Recht
Wer PC mit Internetzugang hat, hält Gerät zum Rundfunkempfang bereit
(bü). Auch wer über einen privaten Personal-Computer mit Internetzugang verfügt, hat Rundfunkgebühren in Höhe von 5,52 Euro pro Monat zu bezahlen, wenn er nicht schon Gebührenzahler wegen eines in der Wohnung befindlichen Rundfunkgerätes ist. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen kam zu diesem Ergebnis, obwohl die Besitzer (hier: 2 Studenten) beteuerten, kein Radio zu hören. Sie seien aber deshalb als "Rundfunkteilnehmer" anzusehen, weil sie ein "Gerät zum Empfang bereit" hielten. Es komme nicht darauf an, ob der PC tatsächlich zum Hören von Radiosendungen genutzt werde; denn schon ein einfaches Anklicken auf die Internetseiten eines Rundfunksenders (hier des klagenden WDR) mache das möglich.
(Az.: 8 A 732/09 u. a.)
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