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- AZ 30/2009
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Gesundheitspolitik
Kosten-Nutzen-Bewertung soll 2010 starten
Das im April 2007 in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ermöglicht dem G-BA, das IQWiG auch mit einer Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses von Arzneimitteln zu beauftragen. Diese kann sodann Grundlage für die Festsetzung eines Höchstbetrages durch den GKV-Spitzenverband für nicht-festbetragsfähige Arzneimittel sein. Bislang ist das IQWiG allerdings noch damit beschäftigt, seine Methoden festzulegen. Doch Institutsleiter Peter Sawicki ist zuversichtlich: Noch diesen Sommer soll die Arbeit am Methodenpapier abgeschlossen sein. Dann könnte im September der erste Auftrag des G-BA erteilt werden. Doch die Bewertung an sich wird nochmals einige Zeit in Anspruch nehmen.
Welches Medikament den Anfang macht, will Hess noch nicht bekannt geben. Er betonte aber, dass es lediglich um neue Arzneimittel gehe, die sich nicht in bestehende Festbetragsgruppen einordnen lassen.
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