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Gesundheitspolitik
TK schreibt 89 Wirkstoffe aus
Jeder der ausgeschriebenen Wirkstoffe bildet ein Fachlos. Eine zusätzliche Aufteilung nach Gebietslosen, wie bei der AOK geschehen, nimmt die TK nicht vor. Allerdings soll auch bei der größten deutschen Ersatzkasse immer nur ein Hersteller pro Wirkstoff den Zuschlag erhalten. Damit geht die TK den sicheren Weg, auf dem auch die AOK bereits vor den Gerichten durchgekommen ist. In den Apotheken würde man sicherlich lieber zwischen mehreren Herstellern wählen – doch juristisch ist eine solche Konstellation heikel. So hatte die DAK in ihrem Ausschreibungsverfahren drei Hersteller pro Wirkstoff vertraglich binden wollen und war mit diesem Ansatz im Mai vor der Vergabekammer des Bundes gescheitert.
Zweijährige Laufzeit
Die neuen TK-Rabattverträge sollen zum 1. April 2010 starten. Ihre Laufzeit beträgt 24 Monate und kann einmalig einseitig durch die TK um zwölf Monate verlängert werden. Eine weitere Verlängerungsoption ist für den Fall vorgesehen, dass der Abschluss eines anschließenden Rabattvertrages für ein Los durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser Verlängerungszeitraum beträgt für maximal drei Monate. Nun sind die Hersteller aufgerufen bis zum 7. September ihre Angebote für ein Los oder mehrere Lose abzugeben. Auch Bietergemeinschaften können sich beteiligen.
Sortimentsverträge werden abgelöst
Der geplante Starttermin soll einen fließenden Übergang von den zum 31. März 2009 auslaufenden Sortimentsverträgen der TK sicherstellen. Diese bestehen seit dem 1. April 2007 mit den Generikaherstellern Ratiopharm, aliud Pharma, betapharm und AbZ Pharma. Wie ein TK-Sprecher gegenüber der AZ erklärte, verhalfen diese Rabattvereinbarungen der Kasse zu Einsparungen in einem "hohen zweistelligen Millionenbereich".
Das Bundesversicherungsamt sah derartige Sortimentsverträge allerdings stets kritisch. Im Frühjahr dieses Jahres hatte es die seiner Aufsicht unterstehenden bundesunmittelbaren Krankenkassen in einem Schreiben aufgefordert, Arzneimittel-Rabattverträge, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, grundsätzlich EU-weit im Offenen Verfahren auszuschreiben. Bereits nach einem anderen Verfahren abgeschlossene Verträge seien zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Auch wenn die TK nach wie vor der Auffassung ist, dass ihre Sortimentsverträge in transparenter Weise geschlossen wurden, ist sie der Aufforderung zur Neuausschreibung nun nachgekommen.
Für die Apotheker wird damit im kommenden Frühjahr einiger Erklärungsbedarf gegenüber ihren TK-versicherten Kunden zukommen. Die Kasse zählt mehr als 7,2 Millionen Versicherte.
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