Recht

Wer "wählt", hat sich drei Jahre lang gebunden

(bü). Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die einen der Wahltarife in Anspruch genommen haben (hier einen Selbstbehalttarif), sind an die Krankenkasse drei Jahre lang gebunden. Das gilt auch für Selbstständige, die freiwillig dort versichert sind. (Hier vom Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen gegen einen Selbstständigen entschieden, der in die private Krankenversicherung überwechseln wollte, aber die 3 Jahre nach Beginn des Wahltarifs in der "GKV" noch nicht hinter sich hatte. Er machte einen "Härtefall" geltend, da er bei einem späteren Wechsel in der "PKV" höhere Beiträge zu zahlen habe. Das LSG hielt dies für unbeachtlich: Er habe gewusst, dass er sich durch den Wahltarif für 36 Monate an seine Krankenkasse binde.)

(Az.: L 5 B 15/09 KR ER)

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