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- AZ 31/2009
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Das Bankgeheimnis ist vom Aussterben bedroht
Die Alpenrepubliken Schweiz und Österreich gehören zu den verbliebenen Bastionen, die großen Wert auf ihr Bankgeheimnis legen. Doch im Gegensatz zu ihren massiven Bergketten, die felsenfest in den Himmel ragen, geraten die Regierungen ins Wanken. Denn die Allianz der Gegner des Bankgeheimnisses ist mächtig und droht mit Sanktionen, falls diese und weitere Staaten nicht kooperieren und entsprechende gesetzliche Regelungen finden. "Die G20-Staaten haben bereits eine schwarze und eine graue Liste veröffentlicht, um Länder zu benennen, die Steuerschlupflöcher bieten beziehungsweise wenig auskunftsfreudig sind bei Anfragen von ausländischen Behörden. Schon die Ankündigung dieser Liste führte zum Entgegenkommen diverser Staatslenker. Über kurz oder lang ist zu erwarten, dass Bankkunden relativ hüllenlos vor dem Fiskus stehen, da sich das Bankgeheimnis immer weiter abschwächt und vor dem Aus steht", so ein Finanzexperte des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes AWD.
Austrocknen der Steueroasen
Generell ist es kein Verbrechen, als Bundesbürger Geld im Ausland anzulegen. Wer bei seiner Steuererklärung alle Anlagen und daraus resultierenden Einnahmen offen legt, hat nichts zu befürchten. Doch die Praxis zeigt, dass im Ausland (von A wie Andorra bis Z wie Zypern) gerne Gelder auf Konten schlummern, von denen der inländische Fiskus nichts wissen soll. Steuerhinterziehung ist das Motiv. Und dieser Ungerechtigkeit – auch gegenüber allen normalen und korrekten Steuerzahlern – ist das scharfe Vorgehen zu schulden. Das Austrocknen von Steueroasen, sprich der Wegfall von Barrieren wie dem Bankgeheimnis, soll dazu führen, Ermittlungsbehörden die nötigen Daten zu liefern.
In der Karibik sind nicht nur Urlaubsparadiese zu finden, sondern mit den Cayman Islands und den Bahamas beispielsweise auch Steuerparadiese. Für Amerikaner etwa ein Leichtes, Ferien und nicht legale Bankgeschäfte zu verbinden. Für Deutsche gilt dasselbe in Bezug auf die Schweiz, Österreich, Luxemburg und Liechtenstein. Doch seit sogar Sanktionen gegen unkooperative Staaten im Raum stehen, knicken immer mehr betroffene Länder ein.
Um bei den direkten Nachbarn zu bleiben, zwei Beispiele: Bislang leisteten die Eidgenossen lediglich bei einem Steuerbetrug Amtshilfe. Mittlerweile ließ die Schweizer Regierung verlauten, unter gewissen Bedingungen auch bei Steuerhinterziehung diese Amtshilfe zu gewähren. Und Österreich drückt sich so aus: Künftig können bei einem begründeten Verdacht Kontodaten an eine ausländische Behörde weitergegeben werden, auch wenn noch kein Strafverfahren wegen Steuerflucht eingeleitet wurde.
Engmaschiges Kontrollnetz
"Der gläserne Bankkunde ist hierzulande bereits seit rund vier Jahren Realität. Schon beim leichtesten Verdacht auf eine Unregelmäßigkeit haben normale Finanzbeamte die Möglichkeit, beim Bundesamt für Finanzen anzufragen, bei welchen Kreditinstituten Konten bestehen. Und bei einer konkreten Nachfrage können dann auch Kontobewegungen eingesehen werden", so der AWD-Finanzexperte. Nicht nur Finanzamt und Steuerfahndern steht diese Option offen, sondern neuerdings auch den Sozialbehörden ohne Einbeziehung des Finanzamtes. Denn die Prüfung der finanziellen Verhältnisse kennt keine sozialen Grenzen. Ob Millionär, Gutverdiener, Arbeitsloser oder Hartz IV-Empfänger – ins Visier kann jeder geraten. Deutschland verfügt damit im weltweiten Vergleich über eines der engmaschigsten Kontrollnetze.
Doch das Ende der Fahnenstange ist noch längst nicht erreicht. Peer Steinbrücks Ministerium arbeitet an einem Entwurf mit dem sperrigen Namen "Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung". Weiter ist in der Planung, dass in Zukunft bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben ist, ob mit einem ausländischen Staat finanzielle Beziehungen unterhalten werden. Bei einem Verdacht ist dann diese Kontoverbindung offenzulegen.
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