Facettenreiches Krankengeld für Selbstständige

Option oder Wahltarif? Wie lange gebunden?

(bü). Zum Jahresbeginn 2009 war den gesetzlich krankenversicherten Selbstständigen das Krankengeld gestrichen worden. Die Krankenkassen wurden stattdessen verpflichtet, einen entsprechenden Wahltarif anzubieten. Ein neues Gesetz hat diese Möglichkeit, sich gegen Einkommensausfälle zu versichern, zum 31. Juli 2009 abgeschafft. Seit dem 1. August 2009 gilt abermals neues Recht – mit Variationsmöglichkeiten.

Zunächst wurde das Recht der Selbstständigen, sich für den Fall der Arbeitsunfähigkeit einen Krankengeldanspruch zu sichern, insofern zum 1. August 2009 wieder eingeführt, als sie nun sich optional dafür entscheiden können, einen krankheitsbedingten Einkommensausfall zu versichern. Das heißt: Die Selbstständigen können sich für 14,3 Prozent ihres Einkommens ohne Krankengeld versichern oder für 14,9 Prozent "mit". Das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und kostet demnach pro 1000 Euro versichertem Einkommen 6 Euro pro Monat. Maximal sind 22,05 Euro für diesen Versicherungsschutz zu berappen, wenn der Höchstsatz entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze (2009: 3675 € monatlich) versichert wird. Krankengeld gibt es von der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit an.

Dieser Beitrag ist konkurrenzlos günstig. Wer dennoch umfangreicheren Versicherungsschutz möchte, der kann bei seiner Krankenkasse einen zusätzlichen Wahltarif abschließen. Dieser Tarif kann zum Beispiel Versicherungsschutz bereits von der dritten Krankheitswoche an vorsehen und mit der sechsten Woche enden. Oder er versichert Einkommensspitzen über die Beitragsbemessungsgrenze von 3675 Euro monatlich – und das auch über die sechste Krankheitswoche hinaus. Oder er beschränkt sich nur auf die ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit. Der Tarif-Fantasie der Krankenkassen sind insofern keine Grenzen gesetzt. Entsprechend schwer ist eine allgemeingültige Aussage zur Beitragshöhe solcher Verträge.

Drei Jahre lang gebunden

Was die beiden Versicherungsmöglichkeiten ferner unterscheidet: Der gesetzliche Anspruch ("Option") bindet den Versicherten drei Jahre lang. Damit ist allerdings nicht verbunden, dass der Selbstständige auch mindestens drei Jahre dieser Krankenkasse angehören muss. Bei einem Kassenwechsel innerhalb der drei Jahre nimmt er allerdings die Pflicht mit, das gesetzliche Krankengeld zu versichern. Im Gegensatz dazu ist ein Selbstständiger, der sich zusätzlich für den "Wahltarif" entschieden hat, drei Jahre lang an diese Krankenkasse gebunden, ehe er wechseln kann.

Es geht auch privat

Die dritte Möglichkeit, krankheitsbedingten Einkommensausfall zu versichern, besteht in der privaten Krankenversicherung. Hier kann der Vertrag jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres enden.

Der ab August mögliche gesetzliche Versicherungsschutz kann von Selbstständigen bis Ende September 2009 rückwirkend zum 1. August 2009 gewählt werden, anschließend jeweils für die Zukunft. Die Wahltarife der Kassen können jederzeit eingegangen werden. Die Krankenkassen sind derzeit dabei, die Bedingungen dafür auszuarbeiten. Das Gesetz hat ihnen keinen Termin genannt, bis zu dem dies zu geschehen hat.

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