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Auch für E-Mails sind einige Angaben Pflicht!

(az). Bereits am 1. Januar 2007 trat das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister – EHUG – in Kraft. Unter anderem enthält dieses Gesetz Regelungen für die Inhalte gewerblicher E-Mails, die – sind sie als Geschäftsbriefe an einen bestimmten Empfänger gerichtet (z. B. Angebote, Rechnungen, Quittungen, Bestell- und Lieferscheine) – dieselben Angaben enthalten müssen, wie Schreiben in Papierform.


Folgende Angaben müssen bei Apotheken, die als Einzelunternehmen geführt werden, in E-Mails enthalten sein:

  • Firma in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut,

  • Zusatz über die Rechtsform (die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" oder "eingetragene Kauffrau" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere "e. K.", "e. Kfm." oder "e. Kfr."

  • Ort der Handelsniederlassung

  • zuständiges Registergericht

  • Handelsregisternummer


Bei Apotheken, die als offene Handelsgesellschaft (OHG) geführt werden:

  • Firma in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut,

  • Rechtsform (OHG)

  • Sitz der Gesellschaft

  • zuständiges Registergericht

  • Handelsregisternummer.


Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nicht im Handelsregister eingetragen ist, müssen nach § 15 der Gewerbeordnung die Familiennamen aller Gesellschafter mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen sowie die ladungsfähigen Anschriften angegeben werden. Der Zusatz GbR ist nicht vorgeschrieben, wird aber aus Gründen der Rechtsklarheit empfohlen.


Die Angaben müssen in der E-Mail selbst erscheinen, ein bloßer Link auf das Impressum der Homepage der Apotheke reicht nicht aus, um dem Gesetz zu entsprechen. Als zusätzliche Angaben zu den Pflichtangaben können aufgeführt werden: Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Anschrift, Internetadresse und Bankverbindung.


Wird die E-Mail als Rechnung verwendet, ist zu beachten, dass Rechnungen nach § 14 UStG die Angabe einer Steuer- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie die fortlaufende Rechnungsnummer und das Ausstellungsdatum enthalten müssen.

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