Gesundheitspolitik

Neuer Anlauf für Diamorphin auf Rezept

Fraktionsübergreifender Gruppenantrag vorgelegt – Union bleibt beim "Nein"

Berlin (ks). Die kontrollierte Behandlung schwerstkranker Opiatabhängiger mit synthetisch hergestelltem Heroin (Diamorphin) soll nach dem Willen einer fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppe künftig in den GKV-Leistungskatalog eingefügt werden. 250 Abgeordnete von SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach Diamorphin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft werden soll. Zugleich werden die Modalitäten geregelt, unter denen Diamorphin zur Substitutionsbehandlung verwendet werden kann. Die Unionsfraktion lehnt den Gesetzentwurf ab.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Diamorphinbehandlung nur bei schwerstabhängigen Opiatsüchtigen angewendet werden, die nach herkömmlichen Methoden – etwa mit einer Methadon-Substitution – nicht erfolgreich therapierbar sind. Sie soll nur bei Patienten ab 23 Jahren in Betracht kommen, die seit mindestens fünf Jahren abhängig sind und bereits zwei erfolglose Therapien hinter sich haben. Auch soll die Diamorphinbehandlung nur in bestimmten Einrichtungen vorgenommen werden dürfen, die besondere Anforderungen etwa hinsichtlich der personellen Ausstattung erfüllen müssen und einer Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde bedürfen.

Bereits in der Vergangenheit hatten sich die drei Oppositionsfraktionen sowie die SPD für eine Übernahme der Diamorphinbehandlung ins Regelangebot der GKV stark gemacht. Der Bundesrat hat ebenfalls einen Gesetzentwurf zur diamorphingestützten Behandlung Schwerstabhängiger vorgelegt. Die Union stellte sich jedoch beharrlich quer. Auch den nun vorliegenden Gesetzentwurf lehnt die CDU/CSU-Fraktion ab. Ihre Drogenbeauftragte, Maria Eichhorn, betonte, dass es gute Gründe dafür gebe, warum sich die Union dem "Heroin auf Rezept" verweigere. So könnten derzeit weder exakte Aussagen über den in direkter Verbindung mit der heroingestützten Behandlung stehenden Erfolg gemacht werden, noch über die genauen finanziellen Auswirkungen für die gesetzliche Krankenversicherung. "Vor dem Hintergrund dieses dürftigen Kenntnisstandes wäre eine Überführung der Heroinbehandlung in die Regelversorgung unverantwortlich", sagte Eichhorn. Überdies sei ihr das Verhalten der SPD unverständlich: Im Jahr 2007 habe das SPD-geführte Bundesgesundheitsministerium dem Vorschlag zugestimmt, die Weiterbehandlung der Patienten und sogar Neuaufnahmen an den bestehenden Standorten zuzulassen. Die Heroinsubstitution sei daher nach wie vor möglich. "Die Behandlung der Patienten ist somit sichergestellt, die Überführung der Behandlung in die Regelversorgung nicht notwendig", so Eichhorn. Unverständlich sei auch, dass die SPD die Durchführung eines Anschlussmodellvorhabens blockiere. Aus Sicht der Union wäre es sinnvoll das Modellvorhaben zunächst fortzusetzen, die Erkenntnisse zu vertiefen und neue Schwerpunkte zu setzen. Erst dann könne an eine Überführung der Heroinbehandlung in die Regelversorgung gedacht werden.

Damit der Gruppenantrag vom Bundestag beschlossen werden kann, müssen ihm 307 Abgeordnete zustimmen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carola Reimann, zeigte sich zuversichtlich, dass diese Mehrheit erreicht werden kann.

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