- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 41/2009
- Hecken? Nein danke
Hecken? Nein danke!
Die Gerüchteküche um den Posten des neuen Bundesgesundheitsministers brodelt. Immer wieder fällt in diesem Zusammenhang der Name Josef Hecken. Für Apotheker ist dieser Name mit dem Rechtsbruch in der Geschichte des Apothekenrechts verbunden: Hecken, seinerzeit Gesundheits- und Justizminister des Saarlandes, erteilte 2006 einer im Fremdbesitz befindlichen niederländischen Apotheke die Betriebserlaubnis – und brach damit geltendes deutsches Recht.
Der Rechtsbruch führte letztlich zum EuGH-Urteil vom 19. Mai, das glücklicherweise positiv für Deutschlands Apotheken ausging. Und Josef Hecken wurde ins Bundesversicherungsamt weggelobt, dessen Chef er seit 2008 ist.
Hecken hat bei Bundeskanzlerin Merkel einen Stein im Brett. Er gilt als Befürworter des Gesundheitsfonds in seiner jetzigen Ausgestaltung. Das Magazin "Stern" verkündete bereits im Juli, aus Regierungskreisen erfahren zu haben, dass die Bundeskanzlerin Josef Hecken als Bundesgesundheitsminister favorisiert.
Jetzt, wenige Wochen vor den Koalitionsverhandlungen und der Verteilung der Ministerposten kommen erneut Gerüchte auf, Hecken könnte Chancen auf das Amt des Bundesgesundheitsministers haben. Dies soll eine Flut von Apotheker-Protestschreiben an die CDU-Bundesgeschäftsstelle ausgelöst haben, die vor einer Ernennung Heckens warnen. Die Apotheker befürchten eine Zerstörung mittelständischer Strukturen, wenn sich Oligopole im Apothekenbereich bilden dürfen, wenn Konzerne Apothekenketten betreiben.
Erinnert man sich noch an die Worte Heckens, als er 2006 Seit‘ an Seit‘ mit dem ehemaligen DocMorris-Chef Däinghaus (allein dies war politisch ein Unding) die Zulassung der Fremdbesitzapotheken in Saarbrücken verkündete, kann es einem mehr als schwarz vor Augen werden. Ja, so Hecken damals, er habe mit der Erteilung der Betriebserlaubnis für eine Filialapotheke der Kapitalgesellschaft DocMorris "sehenden Auges und willkürlich deutsches Apothekenrecht gebrochen" (O-Ton Hecken im August 2006). Er begründete seinen Rechtsbruch damit, dass das deutsche Fremdbesitzverbot "evident" gemeinschaftswidrig sei. Seine Behörde habe so handeln müssen.
Von wegen. Das EuGH-Urteil vom 19. Mai 2009 erteilte ihm eine kräftige Ohrfeige. Ob sich dadurch die Gesinnung Heckens geändert hat, ist fraglich.
Diese Fakten müssen in der CDU-Zentrale bekannt sein. Hecken als Bundesgesundheitsminister muss ein "no go" sein. Hecken? Nein, danke!
Peter Ditzel
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.