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- AZ 44/2009
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Wirtschaft
Spritzen wird bezahlt – der "Stoff" nicht
(bü). Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege haben die gesetzlichen Krankenkassen auch dann die Kosten für das Setzen von Spritzen zu übernehmen, wenn der verabreichte Stoff (hier ging es um Vitamin B12 und Folsäure für eine 88 Jahre alte Frau, die an Appetitlosigkeit und Altersgebrechlichkeit litt) nicht verschreibungspflichtig und von der Kasse nicht zu übernehmen ist. Entscheidend sei, dass die Spritzen von einem Arzt verordnet worden und medizinisch notwendig sind. Dass die Kassen nicht verschreibungspflichtige Medikamente nicht (mehr) zu übernehmen haben, wirke sich nicht auf die Übernahme der Kosten für die häusliche Krankenpflege aus, so das Bundessozialgericht.
(Az.: B 3 KR 25/08 R)
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