CoBox ist nicht genehmigt

Installation der Videoberatungsbox war Behörde nicht bekannt

Darmstadt (diz). Die Videoberatungsbox, die ein Apotheker in den Räumen einer Sparkasse in Massenheim, einem Stadtteil von Hochheim am Main, in der Nähe von Mainz, eröffnete, wurde entgegen anders lautenden Meldungen noch nicht genehmigt. Wie das Regierungspräsidium in Darmstadt mitteilt, ist derzeit eine rechtliche Würdigung in Arbeit.

Am 27. Oktober 2009, eröffnete der Apotheker Michael Schier aus Mainz-Kastel im Vorraum einer Sparkassenfiliale eine sogenannte CoBox (siehe hierzu auch unsere Tagesnews auf DAZ.online vom 27. Oktober). Dabei handelt es um einen etwa vier Quadratmeter großen, verschließbaren Raum, in dem sich die Kunden per Video-Konferenz von einem Apotheker oder einer PTA aus Schiers wenige Kilometer entfernt liegenden Apotheke beraten lassen können. Für ärztliche Verordnungen steht ein Scanner bereit. Rezepte können in einen Schlitz geschoben werden und werden somit für das pharmazeutische Personal greifbar. Wird das Rezept abgegeben, verschwindet es im Schlitz, möchte der Patient es doch lieber nicht einlösen, kommt es wieder heraus. Was bestellt ist, kann vor Ort per EC-Karte gezahlt werden oder aber an der Haustür, wenn die gewünschten Arzneimittel per Botendienst geliefert werden.

Reiner Herkner, Regierungspräsidium Darmstadt, teilt hierzu mit: "Aufgrund verschiedener Mitteilungen in den Medien, möchte ich folgendes klarstellen: Das Regierungspräsidium Darmstadt hat weder die in Massenheim aufgestellte noch eine andere CoBox (Video-Apotheke) genehmigt, wusste vorab nicht einmal von deren Installation. Alle anders lautenden Aussagen sind schlichtweg falsch. Derzeit ist eine rechtliche Würdigung der CoBox in Arbeit und wird in Kürze abgeschlossen sein."

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