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Recht
Apotheke in Ahlen kann Bremen nicht "notversorgen"
(bü). Der Betreiber einer Krankenhausapotheke in Ahlen kann keine Erlaubnis zur Versorgung eines Krankenhauses in Bremen mit Medikamenten erhalten. Ein Krankenhausapotheker müsse vor Ort die Ärzte über Arzneien informieren und beraten können. Das regele das Apothekengesetz. In dem Fall vor dem Verwaltungsgericht Münster scheiterte eine Krankenhausapotheke mit dem Ziel, auch die Versorgung einer anderen Apotheke eines Krankenhauses in Bremen zu übernehmen, insbesondere daran, dass sie mit dem Vorhaben (das unter anderem per Taxi-Notdienst durchgeführt werden sollte) die "ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneien nicht sicherstellen" könne.
(Az.: 5 K 169/07)
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