Recht

Kündigung: Auch eine Schwangere muss sich an Fristen halten

(bü). Auch Schwangere müssen sich an Fristen halten, wenn ihnen – unberechtigt – gekündigt wurde. Das heißt: Sie müssen innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Ist dem Arbeitgeber bei Ausspruch seiner Kündigung nicht bekannt, dass seine Mitarbeiterin schwanger ist und teilt sie ihm das auch nicht innerhalb von 14 Tagen mit, so läuft die dreiwöchige Klagefrist von dem Tag an, an dem sie das Kündigungsschreiben erhalten hat. Dies auch dann, wenn der Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung durch das Integrationsamt nicht eingeholt hatte (hier, weil ihm die Schwangerschaft zum Zeitpunkt seiner Kündigung nicht bekannt war, er folglich aus seiner Sicht das Amt gar nicht einzuschalten hatte).

(Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 286/07)

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