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- AZ 51/2009
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Weihnachtsgeschenk
Seit einem Jahr liegt die gesetzlich fixierte Anpassung des Kassenabschlags (§ 130, Abs. 1) von 2,30 Euro auf Eis. Nachdem man gegen Ende 2008 erste Gespräche über eine Anpassung aufgenommen hatte, schien ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zunächst in greifbarer Nähe. Der Spitzenverband der Krankenkassen und der Deutsche Apothekerverband hatten sich auf 1,70 Euro geeinigt. Doch dieses Ergebnis der Selbstverwaltung schien dem Schmidtschen Ministerium zu niedrig. Es mischte sich ein und gab zu verstehen, dass dieses Ergebnis nicht in die Tüte kommt. Weitere Gespräche danach waren nicht zielführend. Es war klar, dass der Fall vor einer Schiedsstelle landet. So wurde das Schiedsverfahren im September eingeleitet. Seitdem treffen sich DAV und GKV vor der Schiedsstelle unter Vorsitz des unabhängigen Vorsitzenden Daubenbüchel, ehemaliger Präsident des Bundesversicherungsamts. Aufatmen Ende Oktober: Ende November soll die Entscheidung fallen. Dieser Termin und ein weiterer Anfang Dezember gingen ebenfalls ohne Ergebnis aus.
Nun versucht das Bundesgesundheitsministerium den Gesetzestext so umzuinterpretieren, dass eine Ermäßigung des Kassenabschlags für die Apotheker nicht infrage kommen kann. Der Brief des Referatsleiters Arzneimittelversorgung gab unmissverständlich zu verstehen, was die unabhängige Schiedsstelle zu berücksichtigen habe. Und das liest sich nicht schön. Die wirtschaftliche Betriebsführung der Apotheken wird hinterfragt, eine Anpassung aufgrund von Kostensteigerungen sind nicht mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar und Kostensteigerungen durch Personalzuwachs wegen Mehrarbeit durch Rabattverträge hat die Schiedsstelle nicht plausibel begründet. Außerdem könnten sich die Apotheken von den Kassen honorieren lassen und Vorteile durch Liefer- und Zahlungsbedingungen bei Rabattarzneimitteln holen. Jens Spahn, CDU, erwartet sogar ausdrücklich, dass die Schiedsstelle die angespannte Finanzsituation der Kassen berücksichtigt.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Apotheker nie die ihnen zustehenden Rückzahlungen oder notwendigen Anpassungen bekamen. Selbst wenn gesetzliche Regelungen es vorsahen: nicht zuletzt auf Druck der Politik und öffentlicher Medien, durch Stimmungsmache gegen die Pharmazeuten zogen die Apotheker immer den Kürzeren.
Jetzt hat auch die Tagespresse von einer möglichen 350-Euro-Rückzahlung Wind bekommen, sie spricht von einem "Weihnachtsgeschenk für Apotheker". Dreimal dürfen Sie raten, wie der Spruch der unabhängigen Schiedsstelle aussehen wird … Ein "Weihnachtsgeschenk" wird das jedenfalls nicht.
Peter Ditzel
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