Gesundheitspolitik

Europawahl 2009

64,3 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland

WIESBADEN (sb/az). Bei der siebten Direktwahl des Europäischen Parlaments am 7. Juni 2009 werden nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland rund 64,3 Millionen Deutsche und weitere Unionsbürger wahlberechtigt sein, davon 33,2 Millionen Frauen und 31,1 Millionen Männer.

Deutschland wird wie bisher mit 99 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein, sofern der Vertrag von Lissabon nicht vor der Europawahl in Kraft tritt. Die Gesamtzahl der Abgeordneten verringert sich von derzeit 785 auf 736 nach der Europawahl 2009, wodurch sich eine veränderte Sitzverteilung auf die Mitgliedstaaten ergibt. Die Zahl der deutschen Abgeordneten bleibt jedoch unverändert.

Bei der Wahl der Europaabgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland werden etwa 62,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein. Neben den deutschen Unionsbürgern sind zur Wahl außerdem rund 2,1 Millionen weitere Unionsbürger zugelassen. Dabei handelt es sich um Staatsangehörige aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland ausüben. Wie die deutschen Wähler müssen sie für die Wahl in Deutschland die jeweiligen Wahlrechtsvoraussetzungen nach dem Europawahlgesetz erfüllen. So gelten für die hier lebenden ausländischen Unionsbürger besondere Regelungen für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse. Nähere Informationen hierzu befinden sich auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de.

Zu den Wahlberechtigten gehören knapp 4,6 Millionen Erstwähler. Rund 4,3 Millionen deutsche Erstwähler werden am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und damit erstmals an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen können. Dies gilt für 2,2 Millionen Männer und 2,1 Millionen Frauen, die vom 14. Juni 1986 bis 7. Juni 1991 geboren wurden. Etwa 0,1 Millionen weitere Unionsbürger werden ebenfalls zur Europawahl 2009 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Zusätzlich sind rund 0,1 Millionen hier lebende Bulgaren und Rumänen nach dem Beitritt ihrer Länder zur Europäischen Union erstmals in Deutschland wahlberechtigt.

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