Gesundheitspolitik

Das Sammelverbot

Peter Ditzel

In den Streit um die Pick-up-Stellen für Arzneimittel in Drogeriemärkten ist Bewegung gekommen. Bisher war es klare Forderung der ABDA: Diese Rezeptsammel- und Arzneiauslieferungsstellen müssen weg. Doch zwischen Bundesgesundheitsministerium, CDU/CSU und SPD war kein Konsens für ein Verbot der Pick-up-Stellen herzustellen. Gleichwohl erkannten auch Ministerium und Parteien Regelungsbedarf: Rezeptsammelstellen in jeder Tankstelle oder Videothek – das soll es auch in Deutschland nicht geben. Der ABDA wurde Handlungsbedarf signalisiert. Die anstehende 15. AMG-Novelle sei noch eine Gelegenheit, Regelungen zu Pick-up-Stellen aufzunehmen. Allerdings sei Eile geboten, um sie in den Kabinettsentwurf zur Novelle zu packen. Klare Vorgabe aus dem Ministerium: Liebe ABDA, ein Verbot der Pick-up-Stellen wird es nicht geben. Wenn ihr Apotheker mitgestalten wollt, dann macht Vorschläge, wie man Sicherheiten bei diesen Abgabestellen einbauen kann. Wenn ihr nicht dabei seid, dann regeln wir das selbst. Aus Insiderkreisen konnte man hören, dass solche Sicherheiten möglicherweise die Anwesenheit einer PTA oder sogar eines Apothekers in Drogeriemärkten hätten sein können. Aus Drogeriemärkten wären so Mini-Apotheken geworden – eine Katastrophe. Um diesen Super-GAU zu vermeiden, formulierte die ABDA selbst Regelungen für Arznei-Abholstellen (siehe nebenstehenden Bericht und die Stellungnahme der ABDA). Der ABDA-Ansatz: Wenn schon kein Verbot der Pick-up-Stellen zu erreichen ist, dann wenigstens die Bedingungen apothekenverträglich mitgestalten. Der ABDA-Katalog enthält neben Anforderungen an die Übergabemodalitäten und die Räumlichkeiten, in denen die Arzneimittelsendungen in den Drogerien zur Abholung lagern, auch ein Rezeptsammelverbot für diese Drogeriemärkte. Im Klartext: Die Annahme von Rezepten in den Pick-up-Stellen soll verboten werden. Der Patient könnte sein Rezept dort nicht mehr in die Versandtasche stecken, sondern hätte nur noch die Möglichkeit, es per Post an die (ausländische) Versandapotheke zu schicken, um seine Arzneimittel dann zwei Tage später beim Drogeriemarkt abzuholen. Aber: Warum sollte er dies tun? Warum sollte er sich seine Arzneimittel nicht gleich nach Hause schicken lassen, sondern den Weg in den Drogeriemarkt auf sich nehmen? Die Pick-ups könnten sich durch das Sammelverbot von selbst erledigen.

Das Ministerium hat Zustimmung zu den ABDA-Vorschlägen signalisiert.


Peter Ditzel

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