Recht

Studiengebühren: Zinsloses Darlehen schreckt nicht ab

(bü). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die im Jahr 2007 eingeführten Semesterbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester (hier ging es um die Universitäten in Freiburg und in Karlsruhe) verfassungsgemäß und sozialverträglich seien. Das Gericht habe "nicht die Aufgabe, über die politische Zweckmäßigkeit der Studiengebühren zu entscheiden", so ein Richter. Es sei "ausschließlich darum gegangen, die Vereinbarkeit mit der Verfassung zu überprüfen" – was gegeben sei. Denn das Recht des Einzelnen, zu einem Hochschulstudium zugelassen zu werden, bedeute nicht, kostenfrei zu studieren. Das gelte auch mit Blick darauf, dass das mögliche Darlehen wegen der Zinsen für die Studenten eine erhebliche finanzielle Belastung darstelle. Weil die Höhe der Rückzahlungspflicht jedoch für Studenten, die BAföG und Darlehen beanspruchten, auf 15.000 Euro begrenzt ist, stelle sich der Kredit für einen erheblichen Teil der BAföG-Empfänger als zinsloses Darlehen dar. Die Studenten können nicht mit dem Argument dagegen halten, die Gebühr schrecke ab, ein Studium aufzunehmen. (Hier hatte unter anderem eine 1970 geborene Studentin erfolglos geklagt, die zwei 13 und 15 Jahre alte Kinder allein erzieht.)


(Az.: 2 S 1855/07 u. a.)

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