Gesundheitspolitik

Zwei neue Wirkstoffe im Zweitmeinungsverfahren

Kostensenkungsinstrument kommt nur langsam in Fahrt

Berlin (ks). Die Verordnung der Wirkstoffe Ambrisentan und Treprostinil zur Behandlung verschiedener Formen des Lungengefäßhochdrucks (pulmonal arterielle Hypertonie, PAH) zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ist künftig von der zusätzlichen ärztlichen Bewertung von hierfür besonders qualifizierten Ärzten abhängig. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. Februar in Berlin.

Die PAH ist eine seltene Erkrankung, die häufig einen schweren Verlauf nimmt, und deren Symptome medikamentös lediglich gemildert werden können. In Deutschland leiden etwa 3000 Patientinnen und Patienten an dieser Erkrankung, deren Diagnostik und Behandlung in der Regel ärztliches Spezialwissen erfordert. Angesichts dessen hat der G-BA diese Erkrankung als sein erstes Experimentierfeld für das mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführte sogenannte Zweitmeinungsverfahren gewählt. Dabei handelt es sich – neben der Kosten-Nutzenbewertung – um ein zweites Instrument, mit dem die Ausgaben der gesetzlichen Kassen für patentgeschützte Arzneimittel in Schach gehalten werden sollen. Beide Instrumente kommen jedoch nur schwerlich ins Laufen.

Bereits im vergangenen Oktober hatte der G-BA einen neuen Abschnitt der Arzneimittel-Richtlinien zur Verordnung besonderer Arzneimittel beschlossen. Dieser führte in einer Anlage bisher vier Wirkstoffe auf, die nur noch nach dem Vorliegen einer weiteren qualifizierten ärztlichen Bewertung zur Behandlung von PAH verordnet werden können: Bosentan, Iloprost zur Inhalation, Sildenafil und Sitaxentan. Der nun gefasste Beschluss ergänzt diese Anlage um die genannten weiteren Wirkstoffe. Die Jahrestherapiekosten dieser zwei Wirkstoffe zur Behandlung der PAH liegen laut G-BA zwischen 43.000 Euro (Ambrisentan) und 348.000 Euro (Treprostinil).

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