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DAZ aktuell
Länder fordern Korrekturen am Bürgerentlastungsgesetz
Die Bundesregierung plant, ab 1. Januar 2010 die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowohl von privat als auch von gesetzlich Versicherten deutlich auszuweiten. Das Gesetz wurde nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2008 entschieden hatte, dass Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht in ausreichendem Umfang steuerlich berücksichtigt werden.
Der Bundesrat sieht jedoch noch einigen Nachbesserungsbedarf an dem vorgelegten Gesetzentwurf. Er verlangt unter anderem die Gleichbehandlung aller Eltern bei den steuerlichen Vergünstigungen. Diejenigen, die kraft Unterhaltsverpflichtung auch Vorsorgeaufwendungen bezahlen, müssten den erweiterten Abzug ebenfalls geltend machen können. Korrekturbedarf sieht er auch an den nicht abziehbaren Beiträgen zur privaten Krankenversicherung. Sicherzustellen sei, dass bei Durchführung des Lohnsteuerabzugs auch der Datenschutz Privatversicherter gewahrt wird. Darüber hinaus machen die Länder weitere steuerrechtliche Änderungen geltend. So fordern sie mit Blick auf die jüngst beschlossene Erhöhung des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer, die Steuerfreiheit des Existenzminimums auch in anderen Bereichen anzuheben. Da das Existenzminimum grundsätzlich gleich hoch sei, müsse es steuerlich einheitlich behandelt werden.
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