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Knallende Sektkorken und große Enttäuschung
Neumann-Seiwert: Ich freue mich sehr und lasse auch einen Sektkorken knallen. Wir werden das gebührend feiern. Es ist ein gutes Urteil für die Bevölkerung. Ich freue mich, dass der EuGH die Bedeutung der bewährten Arzneimittelversorgung in den Händen der inhabergeführten Apotheke belassen hat und dass damit die Versorgung der Bevölkerung nach unserem althergebrachten hervorragenden System funktionieren kann. Ich hoffe natürlich auch, dass das saarländische Gesundheitsministerium jetzt rasch handelt und die Kapitalgesellschaft die rechtswidrig erteilte Apothekenerlaubnis in Saarbrücken zurücknimmt.
DAZ Herr Dettling, sind Sie zufrieden mit dem Urteil?Dettling: Ich freue mich sehr. Das Urteil ist auch juristisch sehr gut. Und es ist für die Bevölkerung in der Europäischen Union sehr gut. Ich finde unsere Argumentationskette ist in vollem Umfang bestätigt. Sie wurde im weitestgehenden Umfang übernommen und deswegen hat es sich gelohnt, dass wir gekämpft haben, dass wir unsere Argumente vor dem Europäischen Gerichtshof vorgetragen haben.
DAZ Wie geht es jetzt mit der DocMorris-Apotheke in Saarbrücken weiter? Bleibt sie vorläufig offen?Dettling: Das hängt jetzt von der Reaktion der Behörde ab. Jetzt ist jedenfalls klar, dass die Erlaubnis rechtswidrig war, rechtswidrig erteilt wurde. Das Verwaltungsgericht wird sie aufheben müssen, wenn nicht die Behörde schon die Erlaubnis zurücknimmt.
DAZ Herr Homann, sind Sie nach diesem Urteil erleichtert?Hohmann: Erleichtert ist gar keine Frage. Es sind schon große Wackersteine, die einem von der Seele fallen. Aber es ist so wie bei einem Verein in der Bundesliga, der auf dem letzten Platz steht: Irgendwann gewinnt der auch mal wieder – und der Tag ist heute für uns. Also, wir sind glücklich. Ich sehe dieses Urteil natürlich auch als Herausforderung. Man muss zunächst mal die Begründung ansehen. Wenn da der Schlussantrag des Generalanwalts Yves Bot übernommen wurde, dann müssen wir auch unseren Kollegen klarmachen, dass wir die Verantwortung, die wir damit bekommen, auch erfüllen müssen. Also, zunächst überwiegt die Freude. Aber wir müssen jetzt auch zeigen, dass der Gerichtshof richtig geurteilt hat.
DAZ Herr Saar, sind Sie mit dem Ausgang des Urteils zufrieden?Saar: Ja, es ist ein guter Tag für die deutsche Apothekerschaft, auch für die europäische. Es ist ein guter Tag für den Verbraucherschutz und für die Patientensicherheit und eine schallende Ohrfeige für die saarländische Landesregierung.
DAZ Herr Dechamps, wie geht es Ihnen nach diesem Urteil?Dechamps: Ich bin mit diesem Urteil selbstverständlich zufrieden. Es bestätigt, dass unsere Argumentation, dass es aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt ist, die Niederlassungsfreiheit einzuschränken, richtig war. Ich glaube, das ist eine richtige Entscheidung, eine Entscheidung, die gut für die Patienten in Deutschland ist.
DAZ Wie wird es jetzt mit der Apotheke in Saarbrücken weitergehen?Dechamps: Noch ist die Apotheke rechtmäßig offen, weil es eine wirksame Erlaubnis gibt. Wenn nicht die Behörde jetzt von selbst Maßnahmen ergreift, überlegen wir – und das ist vorbereitet – erneut einen Antrag zu stellen, die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels, das wir eingelegt haben im Rahmen dieser Klage, wiederherzustellen mit der Folge, dass die Apotheke zunächst einmal bis zur Entscheidung in der Hauptsache geschlossen werden müsste. Wie die Hauptsache ausgeht, dürfte eigentlich nach dem heutigen Tag nicht mehr offen sein.
DAZ Herr Däinghaus, wie ist Ihre Laune nach diesem Urteil?Däinghaus: Nun, meine Laune könnte besser sein, gar keine Frage. Das Schöne aus unserer Sicht ist, dass wir heute nicht verlieren konnten. Wir konnten nur gewinnen.
DAZ Inwiefern?Däinghaus: Insofern, dass wir durch ein anderes Urteil die Möglichkeit gehabt hätten, eigene Apotheken zu kaufen. Auf der anderen Seite haben wir jetzt die Beibehaltung des Status quo, der für uns so schlecht nicht ist. Wir haben ein schönes Markenpartnerkonzept aufgestellt, wir werden das fortsetzen. Wir halten an den Zielen, die wir uns damals gegeben haben, in fünf Jahren fünfhundert Apotheken zu haben, fest. Das wird dann im Jahr 2011 sein. Und von daher geht es bisher so weiter wie bisher auch.
DAZ Aber Ihre ursprüngliche Idee, eine Apothekenkette aufzubauen, ist mit diesem Urteil nun doch gescheitert.Däinghaus: Wie gesagt, wir haben nur den Tenor des Urteils gehört. Geben Sie uns die Chance, das Urteil genau zu lesen, dann kann man diese Fragen viel besser beantworten.
DAZ Was wird aus der in Fremdbesitz befindlichen Apotheke in Saarbrücken?Däinghaus: Sie bleibt erst einmal bestehen. Wann die Apotheke in Saarbrücken schließen wird, hängt vom Gang der Gerichte ab. Das Urteil von heute hat keine unmittelbare Auswirkungen auf das Verfahren in Saarbrücken. Das heutige Urteil geht erst einmal an das Verwaltungsgericht in Saarbrücken zurück. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts wird dann eben diese Apotheke geschlossen.
DAZ Das geplante Versandzentrum in Saarbrücken – was passiert damit?Däinghaus: Die Situation in Saarbrücken müssen wir uns jetzt genau anschauen. Eine genaue Aussage darüber kann ich hier und heute, nachdem ich nur den einen Satz von der Urteilsverkündung gehört habe, noch gar nicht beantworten.
DAZ Herr Däinghaus, müssen Sie sich nach diesem Urteil Sorgen um Ihren Arbeitsplatz bei Celesio machen?Däinghaus: Nein, sicherlich nicht. Wir haben so viele Eisen im Feuer und noch so viele Ideen. Das wäre, glaube ich abwegig.
DAZ Herr Koenig, Sie hatten ein anderes Urteil erwartet. Die Enttäuschung ist groß?Koenig: Ja, ganz klar.
DAZ Wie geht es nun weiter?Koenig: Das werden die nächsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs im Gesundheitssektor zeigen. Der Europäische Gerichtshof folgte offenbar hier den Unterscheidungskriterien, dass es nicht wie im Fall Hartlauer* um die finanzielle Stabilität des Systems der sozialen Sicherheit ging, sondern um die pharmazeutische Sicherheit und damit um den Gesundheitsschutz als höchstes Rechtsgut und begründete so seine Abweichung von der Hartlauer-Rechtsprechung. Jetzt muss man sehen, wie sich das entwickelt.
DAZ Das Gericht hat auch anders entschieden als im griechischen Optiker-Urteil. Kam das überraschend für Sie?Koenig: Ja, das kam sehr überraschend für mich.
*(Anm. der Red.: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem Fotohändler Robert Hartlauer mit seinen Plänen, Discount-Zahnkliniken in Österreich zu errichten, den Rücken gestärkt. Die Luxemburger EU-Richter entschieden vor Kurzem, dass die in Österreich erfolgte vorherige Bedarfsprüfung gegen den EU-Grundsatz der Niederlassungsfreiheit verstößt. Die Wiener und die Oberösterreichische Landesregierung hatten Hartlauer im Zuge der Bedarfsprüfung die Errichtung eines selbstständigen Zahnambulatoriums verweigert.)
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