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DAZ Spezial
Rückschlag, Niederlage – Sieg
Unter der Überschrift "Rückschlag für die Celesio-Aktie" berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung online:
Die EuGH-Entscheidung sei eine große Enttäuschung, zitiert die Zeitung den Analysten Martin Whitbread von Morgan Stanley. Die FAZ online selbst zeigt sich vom Urteil nicht sehr überrascht. Vielmehr überrasche das Ausmaß der Einbußen am Berichtstag etwas. Schließlich habe sich der EU-Generalanwalt Yves Bot bereits im Dezember gegen die Marktöffnung ausgesprochen.
"Ein Wettbewerbs-Biotop kann bleiben". Das ist die Überschrift eines Handelsblatt-Kommentars zum EuGH-Urteil. Darin heißt es:
"Die Würfel sind gefallen. Die Europäische Union spendiert den Apothekern ein Biotop - mit einer haarsträubenden Begründung. Ein approbierter Apotheker, glauben sie, sei in seinem Beruf weniger vom Gewinnstreben angetrieben damit unabhängiger als ein von Nicht-Apothekern betriebenes Unternehmen. Da mag es überraschen, dass viele Apotheker auch ohne Gewinnstreben in der Vergangenheit gute Geschäfte machten. […] Die Zeche für das nun bestätigte Wettbewerbs-Biotop zahlen die Kranken. Mit 21.570 Verkaufsstellen, die schließlich alle unterhalten werden wollen, ist der deutsche Apothekenmarkt hoffnungslos überbesetzt. […] Auch die Preise geraten dort, wo mächtige Handelsketten gegen die Pharmaindustrie antreten, traditionell unter Druck. In Deutschland wird dies nach dem jüngsten EuGH-Urteil ein Wunschtraum bleiben. Hier dürfen sich Bayer, Novartis und Co. weiterhin auf freundliche Verhandlungen mit Tante Emma freuen.
Ziemlich mager und nüchtern fiel die Meldung der "Bild"Zeitung aus, die im Vorfeld ja angeblich schon genau Bescheid wusste, wie das Urteil ausgeht:
"Beim Tanken rasch noch ein paar Aspirin mitnehmen oder die Anti-Babypille beim Wochenendeinkauf gleich im Supermarkt kaufen. Was in anderen europäischen Ländern Alltag ist, wird es in Deutschland auch zukünftig nicht geben. Dieses Urteil verkündete jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Damit folgte das Gericht der Empfehlung des Generalanwalts Yves Bot, das strenge, deutsche Apotheken-Gesetz beizubehalten. Auch die Bundesregierung hatte sich im Verfahren klar für die bisherige Regelung ausgesprochen.
"Apotheken siegen gegen DocMorris" hieß es bei Focus online:
Der Arzneimittelversender DocMorris hat vor dem EuGH eine schwere Niederlage einstecken müssen. Das deutsche Apothekengesetz ist vereinbar mit Europarecht, wie der EuGH am Dienstag in Luxemburg urteilte. Bislang ist DocMorris in der Bundesrepublik nur mit Lizenzbetrieben präsent, deren Eigentümer deutsche Apotheker sind.
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