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Beratungsthema Sonnenschutz
Hilfe bei der Auswahl des richtigen Sonnenschutzes
Beim Sonnenbaden wird die Haut verschiedenen Strahlenarten ausgesetzt, die sich durch ihre Energie (je kleiner die Wellenlänge, umso größer die Energie) und ihr Eindringvermögen in die Haut unterscheiden:
- UV-B (λ = 295 bis 3l5 nm)
- UV-A (λ = 3l5 bis 380 nm)
- sichtbares Licht (λ = 380 bis 780 nm)
- Infrarot (λ = 780 bis ca. 3000 nm)
Während UV-B-Strahlen von den oberen Epidermisschichten weitgehend abgefangen werden und nur zu einem geringen Anteil bis zur lebenden Basalzellschicht gelangen, durchdringen UV-A-Strahlen und IR-Strahlen die Epidermis und erreichen das Bindegewebe der Lederhaut.
Eine Überdosierung von UV-B-Strahlen verursacht in der Regel einen schmerzhaften Sonnenbrand, dessen akute Symptome wie Juckreiz, Rötung und Brennen jedoch reversibel sind. UV-A- und IR-Strahlen führen hingegen zu nicht immer sichtbaren, dafür aber häufig längerfristigen Hautschädigungen, die unter anderem zum Kollagenabbau und damit zu Faltenbildung und vorzeitiger Hautalterung führen.
Physikalischer oder chemischer Schutz
Um die Hautzellen effektiv vor dem schädigenden Einfluss dieser Sonnenstrahlung zu schützen, stehen sowohl physikalische als auch chemische Prinzipien zur Verfügung. Vom physikalischen Sonnenschutz spricht man bei Präparaten, wenn sie größere Mengen organischer oder anorganischer Pulver enthalten. Verwendung finden Substanzen wie Zinkoxid, Titandioxid oder Eisenoxide. In diesen Suspensionszubereitungen werden die auftreffenden ultravioletten Strahlen im Wesentlichen an der Oberfläche der Partikel gestreut bzw. reflektiert. Die Intensität der Abschwächung der ultravioletten Strahlen ist von der Partikelgröße und vom Feststoffanteil des Produktes abhängig. Chemischer Sonnenschutz basiert auf chemischen UV-Filtern, die die Energie ultravioletter Strahlen aufzunehmen. Je nachdem, welcher Wellenbereich aus den Sonnenstrahlen absorbiert wird, lassen sich diese Filtersubstanzen in UV-A-, UV-B- und Breitband (UV-A + UV-B)-Filter unterteilen. UV-B-Filter schützen vor Sonnenbrand. UV-A-Filter schützen vor Hautschäden wie Sonnen-Unverträglichkeitsreaktionen, vorzeitiger Hautalterung und langfristigen Hautveränderungen.
Lichtschutzfaktor nur die halbe Wahrheit
Die meisten Sonnenanbeter schauen beim Kauf eines Sonnenprodukts vor allem auf den genormten Lichtschutzfaktor. Doch ist der Verbraucher dabei schlecht beraten. Denn der EU-weit genormte Lichtschutzfaktor gibt nur den Schutz vor UV-B-Strahlen an. Die Bestimmung erfolgt durch biologische Testung an der Haut des Menschen gemäß der international einheitlichen "International Sun Protection Factor Test Method". Gemessen wird das Erythem, das infolge einer künstlichen UVB-Exposition auftritt. Zunächst wird die Haut der Bestrahlung ungeschützt ausgesetzt und die Zeit bis zur Hautrötung gemessen. Dann wird nach Auftragen eines Sonnenschutzmittels erneut bestrahlt. Der Faktor um den sich die Zeit bis zum Auftreten eines Erythems dadurch verlängert ist der Lichtschutzfaktor. Lange Zeit enthielten die Sonnenschutzprodukte primär UV-B-Filter. Mit der zunehmenden Erkenntnis, dass UV-A-Strahlen an der Entstehung der chronischen Lichtschäden beteiligt sind, nahm jedoch auch die Zahl der Produkte mit UV-A-Schutz rasch zu, sodass die meisten Sonnencremes heute Schutz vor UV-B- und UV-A-Strahlen bieten. Dabei gilt: Je länger der Aufenthalt in der Sonne, desto höher sollte auch der UV-A-Schutz sein. Für die Messung der Schutzwirkung gegen UV-A-Strahlung gibt es kein international anerkanntes Verfahren. Laut EU-Empfehlung sollte der UV-A-Schutz nach der In-vivo-PPD-Methode (PPD = Persistent Pigment Darkening) bestimmt werden, dabei wird die UV-A-Dosis gemessen, die mindestens erforderlich ist, um eine minimale sichtbare Pigmentierung der Haut zu erreichen. Die Ablesung der Pigmentierung erfolgt bei der PPD-Methode erst zwei Stunden nach der Bestrahlung, das heißt wenn die Pigmentierung sich stabilisiert hat. Der UV-A-Schutzfaktor ist dabei das Verhältnis der beiden UV-A-Dosen, die an geschützter und ungeschützter Haut gemessen wurden. Diese Methode ist jedoch nicht unumstritten. So kritisiert die Gesellschaft für Dermopharmazie (GD) die Methode sei für die Hautschäden, die durch den kurzwelligen Anteil der UV-A-Strahlung (320 bis 400 nm) verursacht werden können, nicht repräsentativ.
LichtschutzfaktorDer Lichtschutzfaktor bezeichnet den Schutz vor UV-B-Strahlung. Er gibt an, wie viel länger man sich mit einem Sonnenschutzmittel der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, als dies mit der persönlichen Eigenschutzzeit möglich wäre. Den UV-A-Schutz kann man dagegen nicht mit einer genauen Zahl festlegen. Er ist ein reiner Rechenwert, der bei allen Sonnenschutzprodukten immer ein Drittel des UV-B-Schutzes beträgt. |
Klare Kennzeichnung schafft Verbrauchersicherheit
Die Zusammensetzung der derzeit angebotenen Sonnencremes unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht. Um dem Verbraucher den Vergleich verschiedener Produkte zu erleichtern, erließ die EU 2006 Empfehlungen zur Vereinheitlichung der Kennzeichnung der Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln. Mit der Umsetzung einer neuen EU-weiten Bestimmung für Sonnenschutzprodukte gilt ab 2009 die sogenannte Colipa-Ratio (Colipa: Dachverband der europäischen Kosmetikindustrie) oder UV-A-/UV-B-Balance. Danach muss ab 2009 dann bei einem höheren Lichtschutzfaktor auch die UV-A-Absorption entsprechend zunehmen. Bisher galt für den UV-A-Schutz der sogenannte Australische Standard. Danach mussten mindestens 90% der UV-A-Strahlung vom Sonnenschutzmittel absorbiert werden. Oberhalb dieser Grenze wurde keine weitere Differenzierung vorgenommen. Diese neue Richtlinie stellt nun den UV-A- in Relation zum UV-B-Schutz.
Für den UV-B-Schutz sieht die Empfehlung vor, nicht mehr nur den genormten Lichtschutzfaktor (auch SPF = Sun Protection Factor) zu verwenden, sondern die Produkte darüber hinaus einer Schutzkategorie (siehe Tabelle) zuzuordnen, die als zusätzlicher Anhaltspunkt für die richtige Wahl des geeigneten Sonnenschutzmittels dienen soll.
Der UV-A-Schutz orientiert sich an der Höhe des UV-B-Lichtschutzfaktors. Je höher der SPF eines Produktes, desto höher muss auch der darin enthaltene UV-A-Schutz sein. Die Kennzeichnung eines Produktes mit dem einheitlichen UV-A-Logo garantiert, dass der UV-A-Schutzfaktor mindestens ein Drittel des deklarierten SPF erreicht. Dadurch wird sichergestellt, dass dieser die Haut umfassend vor UV-Strahlung schützt.
Zudem sollen laut EU-Empfehlung keine Herstellerangaben gemacht werden, die den Eindruck erwecken, das Produkt würde 100%-igen Schutz vor UV-Strahlung (z. B. "Sunblock", "Sunblocker" oder "völliger Schutz") gewährleisten oder müsse unter keinen Umständen nochmals aufgetragen werden (z. B. "Schutz für den ganzen Tag"). Vielmehr sollten Sonnenschutzmittel Warnhinweise tragen und Vorsichtsmaßnahmen nennen, die zusätzlich zu ihrer Anwendung zu beachten sind, wie beispielsweise "Bleiben Sie, trotz Verwendung eines Sonnenschutzmittels, nicht zu lange in der Sonne"; "Säuglinge und Kleinkinder nicht dem direkten Sonnenlicht aussetzen" oder "Exzessive Sonnenexposition stellt ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar".
Deklaration zum UV-Schutz | |||
auf dem Produkt angegebene Kategorie | auf dem Produkt angegebener Lichtschutzfaktor | gemessener Lichtschutzfaktor | empfohlener Mindestschutzfaktor gegen UV-A-Strahlen |
"niedriges Schutzniveau" | 6 | 6 – 9,9 | ein Drittel des auf dem Produkt angegebenen Lichtschutzfaktors |
10 | 10 – 14,9 | ||
"mittleres Schutzniveau" | 15 | 15 – 19,9 | |
20 | 20 – 24,9 | ||
25 | 25 – 29,9 | ||
"hohes Schutzniveau" | 30 | 30 – 49,9 | |
50 | 50 – 59,9 | ||
"sehr hohes Schutzniveau" | 50+ | ≥ 60 |
Kosmetikum oder Medizinprodukt?
Die meisten Sonnenschutzprodukte werden heute als Kosmetika vermarktet, weshalb aus rechtlichen Gründen keine Schutzwirkungen gegen lichtbedingte Hautkrankheiten ausgelobt und auf den Verpackungen angegeben werden dürften. Die Erkenntnis, dass die Anwendung von Sonnenschutzmitteln einen relevanten Beitrag zur Verhütung von Hautkrebsformen leistet, wurde lange Zeit ausschließlich aus epidemiologischen Studien abgeleitet. 2007 konnte erstmals die krebsvorbeugende Wirkung eines Sonnenschutzmittels in einer klinischen Studie nachgewiesen werden. Das getestete Präparat (Daylong® actinica) wurde daraufhin als Medizinprodukt auf den Markt gebracht. Aufgrund dieses neuen Rechtsstatus darf in diesem Fall eine Schutzwirkung gegen hellen Hautkrebs auch auf der Verpackung ausgelobt werden.
Neuer Trend: Reperaturenzyme
Neben dem typischen Sonnenbrand schädigen UV-B-Strahlen auch die DNA der Hautzellen. Sind die Veränderungen an der DNA gering, werden sie von speziellen "Reparaturenzymen" wieder ausgebessert. Bei schwereren und immer wiederkehrenden UV-Überdosierungen sind diese Reparaturmechanismen allerdings überfordert und es können dauerhafte Schäden entstehen. Daher sind inzwischen Sonnenschutz-Produkte auf dem Markt, die DNA-Reparatur-Enzyme enthalten und die so die Regeneration der Haut nach starker UV-Exposition fördern und Zellschäden nach erfolgter UV-Exposition reparieren sollen (Ladival® Regeneration, Ateia® Dermatologischer Sonnenschutz). Die DNA-Reparaturenzyme wurden von UV-resistenten Mikroben kopiert und gemeinsam mit UV-Filtern in Lichtschutzpräparaten oder regenerierende After-sun-Formulierungen eingebaut. In vitro konnte zwar an menschlichen Hautzellen gezeigt werden, dass es grundsätzlich möglich ist, UV-B-induzierte DNA-Schäden mithilfe von DNA-Reparatur-Enzymen zu reparieren, inwiefern die dort nachgewiesenen Effekte auch in der menschlichen Haut zum Tragen kommen, lässt sich derzeit allerdings noch nicht beurteilen.
Quelle
Sonne ohne Reue, Hautkrebsvorsorge. Infobroschüre der Österr. Krebshilfe 04/2009.
Krutmann J. Moderner Lichtschutz in der ästhetischen Dermatologie. Hautarzt 2009, 60: 284.
Empfehlung der Europäischen Kommission vom 22. September 2006 über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben (2006/647/EG)
Aktueller Erkenntnisstand nicht berücksichtigt: Lichtschutzexperten der GD nehmen Stellung zur Empfehlung der EU-Kommission. Dermaforum – 05/2008, Merumed Verlag GmbH Köln.
Autor
Apotheker Dr. Andreas Ziegler,
Flurstr. 2,
90613 Großhabersdorf
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