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Gesundheitsvorsorge durch Screening-Untersuchungen

MERAN (hel). Tumortherapie, Hautkrankheiten und Besonderheiten bei der Arzneimitteltherapie von Kindern sind die Themen des diesjährigen Pharmacon Meran, der zum 47. Mal stattfindet und am vergangenen Sonntag eröffnet wurde. Auch in diesem Jahr nehmen wieder rund 700 Apothekerinnen und Apotheker teil. In seiner Eröffnungsrede sprach der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Ulrich Krötsch, über Möglichkeiten, die Leistungen der Apotheker konsequent weiterzuentwickeln und zu verbessern, zum Beispiel durch den Ausbau von Screening-Untersuchungen.

"Der 19. Mai 2009 war für uns Apothekerinnen und Apotheker ein sehr wichtiger Tag." Mit diesen Worten kommentierte Krötsch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der EuGH habe deutlich gemacht, dass Gesundheitspolitik Sache der Mitgliedstaaten sei und dass deren Verantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürger ein höherrangiges Gut sei als das im EU-Vertrag verankerte Recht auf Niederlassungsfreiheit. "Auf europäischer Ebene ist nun alles klar. Unser System des Apothekenwesens ist mit dem EU-Recht im Einklang."

Über die Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, dass die Apotheke im Eigentum des Apothekers in Deutschland eine von Kapitalmarktinteressen unabhängige Arzneimittelversorgung sichere, habe er sich "sehr gefreut", sagte Krötsch, "damit haben wir Rechts- und Planungssicherheit". Auch sei der Politik inzwischen bewusst, dass Apotheker keine Preistreiber seien.

Versandhandel: Zu viel Gestaltungsspielräume

Andererseits beklagte Krötsch die Auswüchse des Versandhandels mit Arzneimitteln, die derzeit im Rahmen der Gestaltungsspielräume entstehen. Nach den geltenden Regelungen können Arzneimittel nicht nur durch den Postboten zugestellt werden, sondern jeder, der sich berufen fühlt, dürfe "Post spielen". Dazu gehören auch Tankstellen und Dönerbuden. "Wir nehmen das so nicht hin", sagte Krötsch und forderte ein Verbot von Pick-up-Stellen.

Krötsch kritisierte, dass die Politik derzeit nicht bereit sei "diesen Auswüchsen" ein Ende zu bereiten. "Arzneimittelsicherheit ist nicht teilbar", sagte Krötsch. Man könne nicht mit gutem Grund an Hersteller, pharmazeutischen Großhandel und Apotheken sehr hohe Anforderungen stellen, "die dann – weil es politisch nicht gewollt ist – auf den letzten Metern zum Patienten plötzlich nicht mehr erforderlich sind".

Frei zum Wohl der Kunden

Krötsch betonte, dass dem Apotheker als freiem Heilberufler eine besondere Stellung in der Gesundheitsversorgung zukomme. Er trage Verantwortung für das Gemeinwohl und müsse somit freie berufliche Entscheidungen zum Wohl seiner Kunden und unabhängig von Kapitalinteressen Dritter treffen können. Deshalb sei auch das Fremdbesitzverbot gerechtfertigt: "Ein Kettenapotheker steht unter Renditezwang und kann nach drei Jahren woanders arbeiten, ein Einzelapotheker muss seinen Kunden auch noch nach zehn Jahren in die Augen sehen können."

Leistungen weiterentwickeln

Das EuGH-Urteil sei jedoch "kein Freibrief, sich zurückzulehnen", die Apotheker müssten sich "tagtäglich als freier und Heilberuf beweisen". Krötsch rief dazu auf, die Leistungen konsequent weiterzuentwickeln, die "uns unverzichtbar machen", vor allem die Rezeptur, die Information und Beratung und die Pharmazeutische Betreuung. Die Apotheker könnten hier nur durch Qualität überzeugen, so Krötsch.

Neben dem Versorgungsauftrag könnten die Apotheken weitere Aufgaben in der Gesundheitsförderung übernehmen, unter anderem in der Ernährungsberatung, der Osteoporoseprophylaxe, der Suchtprävention und bei der Raucherentwöhnung. Das langfristige Ziel sei dabei eine Honorierung dieser Aufgaben. Vor wenigen Monaten hat die Bundesapothekerkammer aktualisierte Curricula für diese Weiterbildungsbereiche verabschiedet.

Screening-Untersuchungen

Als weitere Aufgabe der Apotheken nannte Krötsch die Prävention durch Screening-Untersuchungen. In der Apotheke können unter anderem Blutdruck, Blutzucker und Blutfettwerte gemessen werden. Krötsch betonte, dass Apotheker keine Diagnosen stellen, sondern lediglich die Werte ermittelten. "Wir sind uns mit der Bundesärztekammer einig, dass das niedrigschwellige Angebot der Apotheker in diesem Bereich wichtig ist, aber auch Grenzen hat", sagte Krötsch. So haben sich Bundesapothekerkammer und die Deutsche Hochdruckliga auf Grenzwerte verständigt, bei denen die Patienten an einen Arzt verwiesen werden. Auch bei anderen Screening-Untersuchungen können die Patienten von der engen Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker profitieren. Dazu gehören die Peak-flow-Messung und Tests der Blutgerinnung. Welche Tests in Apotheken uneingeschränkt durchgeführt werden können, hat die Bundesapothekerkammer in einer Liste zusammengestellt.

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